Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt
In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer AufrĂźstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass BĂźrger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dĂźrfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das âGo-Inâ in BĂźchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.
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