VerfassungsgerichtsprĂ€sident: Grundgesetz ist EU-Recht ĂŒbergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. MĂ€rz, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der EuropĂ€ischen Einigung” traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlĂ€sslich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nĂ€chsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nĂ€mlich freitags in BrĂŒssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres “Fiskalpakts” durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort ĂŒber ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns

DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (IX): Wie erwartet – Antidemokraten fordern EU-PrĂ€sidenten und „europĂ€ische Verfassung“

Heute nun, einen Tag nach der mit viel Tamtam und noch mehr Nebel zelebrierten Vertragsunterzeichnung in BrĂŒssel – Guido Westerwelle, ex-FDP-Vorsitzender und derzeitiger Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, via „Welt am Sonntag“ des Springer-Konsortiums in Berlin: