Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklĂ€rt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche VertrĂ€ge, die „in einem ErgĂ€nzungs- oder sonstigen besonderen NĂ€heverhĂ€ltnis zum Recht der EuropĂ€ischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen VerfassungsidentitĂ€t“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsĂ€ndernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat Ă€ußerst weitreichende Konsequenzen.

Umfrage: Abgabe von SouverÀnitÀt an EU wird abgelehnt, Antidemokraten in Deutschland nicht mehrheitsfÀhig

Im heute veröffentlichten ZDF-Politbarometer springt auf der Beliebtheitsskala die nordrhein-westfĂ€lische MinisterprĂ€sidentin Hannelore Kraft auf Anhieb an die Spitze, noch vor die Kanzlerin Angela Merkel und deren abgetakelte SteigbĂŒgelhalter der SPD-„Troika“. Die eigentliche Brisanz der Umfrage aber wird, wie in der vorgestern veröffentlichten Umfrage durch YouGov, vom ZDF verschĂ€mt im Mittelteil versteckt: