Dauerpatient Gesundheitskarte verschlingt Milliarden Steuergelder, Verband der Privaten Krankenversicherung steigt erst mal aus Projekt aus

Die elektronische Gesundheitskarte, deren EinfĂŒhrung als weiterer Baustein zur Erfassung der digitalen Daten der BĂŒrger gesetzlich vorgesehen ist und in der zukĂŒnftigen Speicherung einer Zentraldatei landen könnten, um die BĂŒrger lĂŒckenlos nach einzelnen Kriterien einordnen zu können, erweist sich völlig untauglich in der Praxis.

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Wir sind SouverÀn

Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden. Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingerĂ€umt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verĂ€ndern. DarĂŒber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschĂŒtzter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die BĂŒrokraten und Regierungen in BrĂŒssel haben sich bei ihren Entscheidungen kĂŒnftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1)

Lissabon-Vertrag darf vorerst nicht unterzeichnet werden

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist die Verfassungsbeschwerden zum EU-Vertrag ab, verlangt aber vor in Kraft treten des ErmÀchtigungsgesetzes eine StÀrkung von Bundestag und Bundesrat.

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Lissabon-Vertrag verkĂŒndet. Es verbietet eine Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in seiner jetzigen Form.

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SPD schenkt CDU 21 Abgeordnete bei der Bundestagswahl

SPD-PrĂ€sidium beschliesst dem Antrag der GrĂŒnen zur Abschaffung der undemokratischen Überhangmandate nicht zuzustimmen SPD-GeneralsekretĂ€r Hubertus Heil erklĂ€rte soeben der Presse 1 , dass die SPD dem von den GrĂŒnen im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Überhangmandate am Freitag nicht zustimmen wird.

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