Solidarität mit dem Antimilitaristen Thomas H.

Seit über zwei Jahren kämpft Thomas H. sich nun schon durch den Dschungel der Gerichte (vgl. GWR 411). Weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm, will ihn die Staatsanwaltschaft bestrafen. Nun liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit einer hoffentlich guten Entscheidung, um die Bundeswehr in ihrem Nachwuchshunger in die Schranken zu weisen und das Recht auf freie Meinung und Versammlung zu stärken.

Israel: „Zentrum für Bewusstseins-Operationen“ bekannt gemacht

Über die „Haaretz“ gibt Israels Militär Einheiten zur psychischen Manipulation von Bevölkerung, „Entscheidern“, Medien und öffentlicher Meinung bekannt. Ein entsprechendes Pendant von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz für „psychologische Operationen“ hatte die Bundesregierung Anfang 2017 öffentlich gemacht und war in Südkorea nach dem Machtwechsel im Mai 2017 aufgeflogen.