„Darauf..hĂ€tte man schon frĂŒher kommen können“: Bei Oskar geht die Lampe an

Über 5 Jahre nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages und Beginn der „Eurokrise“ der europĂ€ischen Demokratien, die bereits den halben Kontinent sozialpolitisch verwĂŒstet und sukzessive entstaatlicht hat, weicht Oskar Lafontaine ab von seiner paneuropĂ€ischen Ideologie und dem sowohl ihr, als auch totalitĂ€ren Formen der Sozialistischen Idee innewohnenden Zentralismus, Kontroll- und Umerziehungswahn.

Damit kapituliert Lafontaine vor dem Grundgesetz. Warum nicht gleich so.

Landesverrat: Altmaier nach Kritik am B.N.D. plötzlich in der Bredouille

Gestern spricht Kanzleramtsleiter Peter Altmaier von einem „Eigenleben“ des Bundesnachrichtendienstes und kĂŒndigt an, dessen Kollaboration mit einer fremden Macht nun endlich zu „klĂ€ren“. Noch am selben Tag wird er durch den „Tagesspiegel“ in direktem Zusammenhang mit der vom Apparat wegen angeblichem Landesverrat gegen Netzpolitik.org initiierten und mittlerweile in sich zusammengebrochenen Kampagne in Verbindung gebracht.

Und die dĂŒmmsten Linken, Sozens, BĂŒrgerrechtler – mit einem Wort: Akademiker- der Welt verstehen wieder einmal nichts.

AffÀre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen BĂŒrgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine ErlĂ€uterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der AffĂ€re außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritĂ€res oder gar totalitĂ€res Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂŒllung nach dem Grundgesetz ĂŒber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂŒr), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

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