Elitezeitungen: Verletzt Internationales Recht, bombardiert Syrien!

Die Charta der Vereinten Nationen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verfassungsrang steht, verbietet „allen Mitgliedern die Androhung oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale IntegritĂ€t oder politische UnabhĂ€ngigkeit eines anderen Staates.“ Die Wiener Konvention 1969 ĂŒber das Vertragsrecht, der die Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls angehören, fĂŒhrt das Prinzip ein, dass wenn ein Land wĂ€hrend diplomatischen Verhandlungen mit dem Einsatz von Gewalt droht, alle nachfolgenden VertrĂ€ge ungĂŒltig sind: „Ein Vertrag ist ungĂŒltig, wenn sein Inhalt durch Drohung oder Einsatz von Gewalt in Verletzung der GrundsĂ€tze des Internationalen Rechts erreicht worden ist, die in der Charta der Vereinten Nationen enthalten sind.“

U.S.-Gericht weist Urheberrechts-Klage von Hollywood-Produzenten zurĂŒck: IP nicht ausreichend

“Annahme der Schuld nicht ausreichend ist und nicht als Beweis genĂŒgt. Nur die Identifizierung der Kontoinhaber, die einer IP-Adresse zugeordnet ist, sagt uns sehr wenig darĂŒber, ob diese ‘Elf Man’ tatsĂ€chlich persönlich heruntergeladen haben. Zwar ist es vielleicht möglich, dass der Teilnehmer derjenige ist, der im BitTorrent-Schwarm teilgenommen hat, es ist auch möglich, dass ein Familienmitglied, GĂ€ste oder Nnutznießer an den rechtsverletzenden Handlungen beteiligt waren. Es ist auch möglich, dass sie es einfach versĂ€umt haben ihre Verbindung gegen das Eindringen Dritter zu sichern.”