CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein
BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen fĂŒr den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu âzappeligeâ SchĂŒlerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklĂ€rt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieĂ dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.
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