Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

U.S.-Gericht: „Bürgern ist es erlaubt, sich gegen Polizei-Brutalität zu verteidigen“

Zur gleichen Zeit, als in der vergangenen Woche während des G20-Gipfels in Hamburg eine so noch nie in der Bundesrepublik Deutschland entfesselte Aggression der Gewalt gegen die Bürger – sei es gegen die Demonstranten oder Zuschauer der Protestaktionen oder sich zufällig auf den Strassen aufhaltenden Passanten – durch die Polizei ereignete, wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Urteil gefällt zum Thema „Brutalität der Polizei“.

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Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.