Ziercke und das BKA haben ein Problem: uns.

„Kinderpornografie“, Arzneimittelfälschungen, „Selbstmord“ und „Anschlag“,“Antisemitismus“, „Betrug mit Kredit- und EC-Karten“: das Internet des Bundeskriminalamtes. Nun soll der Rest gesperrt und überwacht werden. Dabei ist der Hintergrund schlicht die Kontrolle über die Deutschen insgesamt. Berlin: Da sitzt er wieder. Man muss schliesslich auch mal was tun für sein Geld. Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, ging diesmal richtig in die Offensive, suchte nicht das persönliche Gespräch mit der Presse (wer weiss, wer weiss) sondern gab gleich eine Pressekonferenz. Ziel war die Abschaffung des Internets wie wir es sind.

Das BKA-Ermächtigungsgesetz: Vollmacht zum Polizeistaat

Berlin: Um die ganze Dimension dieses faschistischen Staatsstreiches zu erfassen, muss man den Bürgern erst einmal sagen was in diesem Gesetzentwurf alles drinsteht. Da erwiesenermassen die deutschen Parlamentarier Gesetzentwürfen zustimmen die sie nicht gelesen haben weil sie nicht einmal schriftlich vorliegen, spielt der Bundestag bei der Abwehr dieses Putsches keine Rolle. Einzig und allein die Öffentlichkeit hat es in der Hand, diese Vollmachten einer nie vom Volk gewählten Exekutive wieder aus den Händen zu reissen. Radio Utopie möchte daher in einer Artikel-Serie auf die Inhalte des BKA-Ermächtigungsgesetzes eingehen, welches heute von der Bundesregierung verabschiedet wurde.

Parlament wusste von Spionage gegen Unschuldige durch Länderpolizei

Die BKA-Gesetze im Zuge der „Online-Durchsuchung“ sind der Versuch einer Legalisierung bereits praktizierter Massenspionage Berlin: Während man sich in der Hauptstadt der 3.Republik derzeit in Regierung und Parlament über die aufgeflogenen Pläne der BKA-Ermächtigungsgesetze zur Totalüberwachung Unschuldiger herausredet, wusste die „Tagesschau“ von einer diesbezüglichen Anfrage der FDP bereits im März. In dieser bestätigte die Bundesregierung, dass die Video- und Tonüberwachung auf dem Niveau von „1984“ gegen jedermann bereits durch die Länderpolizei praktiziert wird. Wörtlich hiess es in der Antwort:„Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“ Das beruhigende Fazit der Öffentlich-Rechtlichen: „die Video-Überwachung von Wohnungen scheint an sich nichts Neues zu sein.“

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