Obamas Russisches Roulette

Joe Biden mag die europäischen Kritiken an den Wirtschaftssanktionen gegen Russland „ärgerlich“ finden, aber die Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika müssen verstehen, dass wir nicht bedroht werden von diesem friedlichen Land, das die größte Landfläche der Erde einnimmt. Die Bedrohung kommt von uns, und wenn es zu einem entscheidenden Kampf kommt, werde zum Beispiel ich keine Freude haben beim Gedanken, dass meine amerikanischen Brüder um die halbe Welt fahren, um meine russischen Brüder bis aufs Blut zu bekämpfen, die ihr Leben dafür geben werden, um ihre Mütter und Väter, Schwestern und Brüder zu beschützen.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf.

Die US-Panzerkaserne Böblingen und die Militärregion Stuttgart

Die Region Stuttgart ist dabei jedoch nicht nur für Militär attraktiv, sondern auch militärisch brisant. Sowohl die Bundeswehr als auch die US-Army unterhalten in ihr militärische Liegenschaften. Neben einem großen Karrierecenter mit Assessment-Center auch für höhere Dienstgrade befinden sich für die Bundeswehr in Stuttgart zudem noch das Landeskommando Baden-Württemberg, Teile des Militärischen Abschirmdienstes (MAD-Gruppe V, MAD Stelle 51) und weitere kleinere Dienstleistungszentren der Bundeswehr wie das Kompetenzzentrum Baumanagement.

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