Die Bundesregierung muss eine Beteiligung am Irankrieg ausschließen

Die B-52-Bomber der US-Luftwaffe flogen ihre Angriffe von Großbritannien aus, wurden aber auch von in Deutschland stationierten Tankflugzeugen auf dem Weg in den Irak aufgetankt und durchquerten dabei deutschen Luftraum. Ohne eine Genehmigung der deutschen Bundesregierung wĂ€re dies nicht möglich gewesen. Da es fĂŒr die MilitĂ€raktion der USA gegen den Irak keinen Beschluss des Weltsicherheitsrats gab, hatte Österreich seinen Luftraum fĂŒr militĂ€rische ÜberflĂŒge gesperrt.

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Nie wieder Hiroshima und Nagasaki

Am 7. Juli 2017 verabschiedeten 122 Staaten bei den Vereinten Nationen einen Vertrag zur völkerrechtlichen Ächtung von Atomwaffen. Sobald der Vertrag von mindestens 50 Staaten ratifiziert ist, werden Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Erwerb, Besitz, Testung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstoßen. Bis jetzt haben den Vertrag bereits 70 Staaten unterzeichnet und 24 ratifiziert. Sobald 50 Ratifikationen erreicht sind, tritt er in Kraft. „Wenn Deutschland im UN-Sicherheitsrat AbrĂŒstung, RĂŒstungskontrolle und Nichtverbreitung wieder in den Mittelpunkt internationaler Politik rĂŒcken möchte, sollte die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen, die US-Atomwaffen aus BĂŒchel abziehen lassen und dem UN-Vertrag ĂŒber ein Atomwaffenverbot beitreten“, so Dr. Rosen.

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Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklĂ€rte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste RegelĂŒbertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische EntscheidungstrĂ€ger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden fĂŒr die Gesellschaft fĂŒhren, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden fĂŒr die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. DafĂŒr folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch fĂŒr die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wĂ€gen ab, was das grĂ¶ĂŸere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

IPPNW unterstĂŒtzt Kampagne fĂŒr Zivilklauseln an deutschen Hochschulen

Letzte Woche wurde bekannt, dass das Pentagon, welches aktuell einen Krieg gegen den Iran vorbereitet, zahlreiche ForschungsauftrĂ€ge an deutsche Hochschulen vergibt. In den letzten zehn Jahren flossen US-amerikanischen Quellen zufolge mehr als 20 Millionen US-Dollar an deutsche UniversitĂ€ten – die LMU MĂŒnchen kassierte allein 3,7 Millionen US-Dollar, aber auch die TU Darmstadt und die RWTH Aachen erhielten jeweils mehr als 1 Million US-Dollar.

Schutz von Julian Assange vor Auslieferung an die USA

„Die Auslieferung von Assange in die USA darf auf keinen Fall erfolgen. Julian Assange und Chelsea Manning haben fĂŒr die Veröffentlichung von RechtsbrĂŒchen, die die US-Regierung zu Geheimnissen erklĂ€rt hat, Anerkennung und Dank verdient statt Verfolgung und Haftstrafen“, erklĂ€rt der IPPNW-Vorsitzende Dr. Alex Rosen.

„Unter 18 nie! Keine MinderjĂ€hrigen in der Bundeswehr!“

Deutschland gehöre zu einer kleinen Minderheit von UN-Staaten, die MinderjĂ€hrige immer noch fĂŒr das MilitĂ€r rekrutieren. „Damit steht die Bundesregierung in Widerspruch zu ihrem Schutzauftrag gegenĂŒber MinderjĂ€hrigen und macht sich bei der internationalen Ächtung des Einsatzes von Kindersoldaten unglaubwĂŒrdig“, hob Ingenleuf hervor. Auch Deutschland mĂŒsse sich bei der Rekrutierung von Soldaten endlich an den internationalen „18-Jahres-Standard“ halten.

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