DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe
Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…
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