Berlin-Umfrage: Große Koalition aus GrĂŒnen und Linken möglich

Die neueste Umfrage von Infratest Dimap fĂŒr Rundfunk Berlin-Brandenburg und Berliner Morgenpost zeigt Ungewohntes, wenn auch nicht gĂ€nzlich Unerwartetes: BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und Linke kommen in Berlin zusammen auf 47 Prozent. Da die Stimmen der FDP  (3 %) und der anderen Parteien (8 %) wegfielen, wĂ€ren damit fĂŒr GrĂŒne und Linke  nach der kommenden Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2011 eine durchaus komfortable Regierungsbildung möglich.

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Der Ticker der ParkschĂŒtzer zur zweiten Verhandlungsrunde in Stuttgart

In Stuttgart lĂ€uft zur Zeit die zweite Verhandlungsrunde zwischen Gegnern und Betreibern bzw BefĂŒrwortern des Programms „Stuttgart 21“ (S21). Die Verhandlungen leitet Heiner Geißler. Die Stuttgarter ParkschĂŒtzer, die nicht an der „Schlichtung“ teilnehmen, haben auf „Bei Abriß Aufstand“ einen laufend aktualisierten Ticker zur laufenden zweiten Verhandlungsrunde erstellt, den Radio Utopie hier dokumentiert.

Zweite Verhandlungsrunde in Stuttgart

Im Stuttgarter Rathaus hat soeben die zweite Runde der „Schlichtung“ zwischen den Gegnern, sowie den BefĂŒrwortern und Betreibern des industriellen und stĂ€dtebaulichen Programms “Stuttgart 21? (S21) begonnen. Die Leitung der Verhandlungen hat Heiner Geißler. Der unabhĂ€ngige Internet TV-Sender FlĂŒgel TV sendet live, Radio Utopie ĂŒbertrĂ€gt die Sendung.

Putsch der Atomlobby

Was sich heute im deutschen Parlament abspielte, war nicht nur ein neuer Atommeilenstein der Regierung. Ein kleiner Hauch von Weimar zog durch den Reichstag. Mit ihrer absoluten Mehrheit im Bundestag beschlossen heute die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP den Ausstieg aus dem Atomausstieg und eine massive VerlĂ€ngerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken, die teilweise aus den 60er Jahren stammen. Sie brachen dafĂŒr nicht nur die GeschĂ€ftsordnung des deutschen Bundestages, sondern auch die Verfassung, indem sie am Dienstag im Umweltausschuss Anhörungsbegehren der Oppositionsfraktionen BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, SPD und Linke zu wesentlichen Fragen der Gesetzgebung ablehnten, GeschĂ€ftsordnungsantrĂ€ge ablehnten und SachantrĂ€ge der Oppositionsfraktionen ablehnten – gegen geltendes Recht, gegen das Grundgesetz.