Bei Vorfahrt Krieg: Neues zum Rahmenfrachtvertrag Bahn und Bundeswehr

Autorin: Claudia Haydt

Im Januar 2019 wurde öffentlich bekannt, dass die Deutsche Bahn mit der Bundeswehr einen Rahmenfrachtvertrag zum Transport militĂ€rischer GĂŒter abgeschlossen hatte. Die Vereinbarung belief sich auf ein Maximalvolumen von 97,5 Mio. Euro fĂŒr 2019 und 2020 (plus eine dreimalige jĂ€hrliche VerlĂ€ngerungsoption). HierfĂŒr sicherte die Bahn zu, 300 zusĂ€tzliche Waggons vorzuhalten und MilitĂ€rtransporte im In- wie auch Ausland durchzufĂŒhren. Besonders irritierend war dabei eine „Expressoption“, bei deren Aktivierung eine Art „Vorfahrtsregel“ des MilitĂ€rs gegenĂŒber dem zivilen Verkehr in Kraft treten sollte.[1] Nachdem der Vertrag selbst nur in AuszĂŒgen öffentlich zugĂ€nglich ist und beide Vertragspartner sich auch sonst mit Details eher bedeckt hielten, förderte nun eine parlamentarische Anfrage einige weitere Informationen ĂŒber diese Kooperation zu Tage.

Expressoption fĂŒr den Ernstfall

Wie gesagt, einige RĂ€tsel gab nicht zuletzt die im Rahmenfrachtvertrag verankerte „Expressoption“ auf. Erst auf Nachfrage ĂŒber fragdenstaat.de rĂŒckte die Bundesregierung im MĂ€rz vorigen Jahres mit einigen Details heraus: „Mit dieser Expressoption wird gewĂ€hrleistet, dass ein Zug auf der angemieteten Trasse einen Vorrang gegenĂŒber allen anderen ZĂŒgen erhĂ€lt, mit denen er im selben Gleisabschnitt zusammentrifft.“[2]

Damit waren aber die UmstĂ€nde, unter denen diese Expressoption zur Anwendung kommen soll, immer noch nicht geklĂ€rt. Aus der teils öffentlichen damaligen Vorlage fĂŒr den Haushaltsausschuss ging bereits hervor, dass die Expressoption im Zusammenhang mit der deutschen Rolle im Rahmen der Ultraschnellen Eingreiftruppe der NATO (Very High Readiness Joint Task Force, VJTF) steht. Dabei handelt es sich um eine 5.000 SoldatInnen starke Einheit, die in kĂŒrzester Zeit an die Grenze zu Russland verlegbar sein soll. Die VJTF-KrĂ€fte sollen innerhalb von fĂŒnf bis sieben Tagen verlegt werden können, die sogenannten VorauskrĂ€fte gar innerhalb von 72 Stunden.[3]

Hier brachte nun die Antwort auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten und IMI-Vorstands Tobias PflĂŒger etwas mehr Licht ins Dunkel. Darin erklĂ€rte die Bundesregierung Ende Juli 2020, die Expressoption sei bisher „nicht in Anspruch genommen“ worden: „Die Expressoption ist bei Aktivierung und Einsatz der VJTF zur ErfĂŒllung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenĂŒber der NATO erforderlich. [
] Aktivierung und Einsatz der VJTF in einer krisenhaften Lage erfolgt nach Aktivierung durch die NATO und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages. Auf Grundlage dieser Entscheidung wird die Expressoption durch das Bundesministerium der Verteidigung auf Basis des Vertrags abgerufen. [
] Transporte im Rahmen der VJTF wurden nicht durchgefĂŒhrt.“[4]

Im Klartext heißt das, die Expressoption greift „nur“ bei einer Aktivierung der VJTF und auch dann ausschließlich in den Jahren, in denen die Bundeswehr die FĂŒhrung der VJTF (2019) innehat oder Zusagen fĂŒr die FolgekrĂ€fte (Initial Follow-on Forces Group/ IFFG) gegeben hat (2020), weshalb die VerlĂ€ngerungsjahre auch keine explizite Expressoption beinhalten.

Zwar geht aus den militĂ€rischen Planspielen der Bundesregierung gegen Russland hervor, dass eine VJTF-Aktivierung noch deutlich vor Ausbruch kriegerischer Auseinandersetzungen vorgesehen ist, dies ist jedoch momentan nur in einer sehr zugespitzten Lage denkbar.[5] Im Regelbetrieb ist also – zumindest noch – der zivile Personenverkehr privilegiert, wie auch die Bundesregierung betonte: „Ein genereller Vorrang aller MilitĂ€rtransporte gegenĂŒber dem zivilen Personenverkehr besteht im Rahmen des vorgenannten Vertrages nicht.“[6] Völlig unklar ist jedoch, welche Regelungen fĂŒr den Fall greifen, dass eine andere Armee die FĂŒhrung der VJTF-KrĂ€fte hat und im Krisenfall auf die Bahnverbindungen durch Deutschland zurĂŒckgreifen will.

Dauer, Kosten und Volumen

Der Rahmenfrachtvertrag unterscheidet zwischen Inlandsfahrten (LOS 1 „Grundbetrieb / Übungen Inland“) sowie Auslandsverbringungen (LOS 2 „Grundbetrieb / Übungen Ausland“). Laut Antwort der Bundesregierung wurden im Jahr 2019 insgesamt im Zusammenhang mit dem Vertrag 272 Transporte durchgefĂŒhrt (LOS 1: 198 / LOS 2: 74). Im ersten Halbjahr 2020 fanden insgesamt 57 Bahnfahrten statt (LOS 1: 42 / LOS 2: 15).[7]

Hochumstritten ist in diesem Zusammenhang besonders die „Enhanced Forward Presence“, die sich aus je einem Bataillon Ă  1.000 SoldatInnen in den drei baltischen Staaten und Polen zusammensetzt. Obwohl es sich dabei recht eindeutig um einen Bruch der NATO-Russland-Akte aus dem Jahr 1997 handelt, in der Russland zugesichert wurde, die NATO werde keine substanziellen Truppen dauerhaft an seiner Grenze stationieren, hat Deutschland die FĂŒhrung des Bataillons in Litauen ĂŒbernommen – und genau in diesem Zusammenhang finden augenscheinlich auch Fahrten im Rahmenfrachtvertrag statt. Denn als wichtige noch 2020 anstehende Fahrten seien laut Bundesregierung der „Kontingentwechsel der KrĂ€fte der Enhanced Forward Presence (eFP) in Litauen und ein Übungsvorhaben in Schweden mit voraussichtlich 14 Transporten geplant.“[8]

Wieviel von den 97,5 Mio. Euro im Rahmenfrachtvertrag genannten Maximalkosten tatsĂ€chlich ausgeschöpft werden, lĂ€sst sich aufgrund lĂŒckenhafter Angaben der Bundesregierung nur erahnen. Auf die Frage, auf welchen Betrag sich die Kosten des Rahmenvertrags im Jahr 2019 belaufen hĂ€tten, lieferte die Bundesregierung – aus welchen GrĂŒnden auch immer – lediglich die Angaben fĂŒr die Auslandsfahrten (LOS 2): „Die Gesamtausgaben fĂŒr den Rahmenfrachtvertrag R 1299 LOS 2 betrugen fĂŒr das Kalenderjahr 2019 insgesamt 41.925.438,46 Euro.“[9]

Zu schlechterletzt geht aus den Antworten der Bundesregierung auch hervor, dass der Rahmenfrachtvertrag als eine Art Dauereinrichtung geplant ist. Zum einen ist die VerlĂ€ngerungsoption fĂŒr 2021 bereits gezogen worden und es sei geplant, sie „auch fĂŒr die Folgejahre zu nutzen“. Außerdem wird Deutschland im Jahr 2023 erneut die VJTF-FĂŒhrung und im Folgejahr IFFG-Verpflichtungen ĂŒbernehmen – der Rahmenfrachtvertrag soll dann augenscheinlich in dieser oder Ă€hnlicher Form neu aufgelegt werden: „Eine Folgelösung gesicherter Zugriff auf Schienentransporte fĂŒr die Verlegung deutscher KrĂ€fte VJTF 2023 ist grundsĂ€tzlich vorgesehen. Details werden derzeit untersucht.“[10]

Proteste

Obwohl die Bahn durch den Vertrag zu einem integralen Bestandteil der Logistik des neuen Kalten Krieges wird, wurde dem Rahmenfrachtvertrag leider kaum Beachtung geschenkt. Eine löbliche Ausnahme stellte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Rheinland-Pfalz dar, die letztes Jahr den Antrag „EVG gegen Militarisierung und Kriegsvorbereitung bei der Deutschen Bahn“ verabschiedete, ĂŒber den das Neue Deutschland berichtete: „Dieser Beschluss enthĂ€lt eine Aufforderung an die gewerkschaftlichen Gremien, ‚sich gegen die im Rahmenfrachtvertrag zwischen der Deutschen Bahn und der Bundeswehr vereinbarten Kriegsvorbereitungen [
] durch die Deutsche Bahn zu positionieren‘. Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der EVG- und anderer DGB-Gewerkschaften werden aufgefordert, den Rahmenfrachtvertrag ‚in den parlamentarischen Gremien zu thematisieren und die Umsetzung zu verhindern‘. Zudem werden die BetriebsrĂ€te und gewerkschaftlichen Vertrauensleute aufgefordert, ‚aufzuklĂ€ren und zu mobilisieren, sich dieser Militarisierung zu verweigern‘, so der Wortlaut.“[11]

Anmerkungen

[1] Haydt, Claudia: Bahn frei fĂŒr das MilitĂ€r. Der Rahmenfrachtvertrag zwischen Bahn und Bundeswehr, in: AUSDRUCK (Februar 2019), S. 1-2.

[2] BMGg: Antwort: Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag [#58683], www.fragdenstaat.de, 05.03.2019.

[3] Bundeswehr ĂŒbernimmt FĂŒhrung der NATO-Eingreiftruppe, dw.com, 01.01.2019.

[4] Antwort auf die Bundestags-Drucksache 19/20767 von Tobias PflĂŒger u.a.: „MilitĂ€rische Schienentransporte“.

[5] Kommando Heer (Hg.): Thesenpapier I: Wie kĂ€mpfen LandstreitkrĂ€fte kĂŒnftig?, o.J.

[6] www.fragdenstaat.de, 05.03.2019.

[7] Antwort auf Bundestags-Drucksache 19/20767.

[8] Antwort auf Bundestags-Drucksache 19/20767.

[9] Antwort auf Bundestags-Drucksache 19/20767.

[10] Antwort auf Bundestags-Drucksache 19/20767.

[11] Öfinger, Hans-Gerd: Nicht alles soll auf die Schiene, Neues Deutschland, 27.03.2019.

Veröffentlichung am 2.9.2020 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)