EU-Kriege: Steuerbefreit!

Richtlinie 2006/112/EG des Rates legt fest, dass „Lieferungen von GegenstĂ€nden und Dienstleistungen“ fĂŒr einen NATO-Staat steuerbefreit sind, sofern sie Maßnahmen im Rahmen „gemeinsamer Verteidigungsanstrengungen außerhalb des Hoheitsgebietes“ (i.d.R. also Krieg) dienen. Seit April liegt der Vorschlag fĂŒr eine EU-Richtlinie vor, die diese Steuervorteile auch auf UnterstĂŒtzungsleistungen fĂŒr Maßnahmen im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) ausweiten will.

Im Richtlinienvorschlag heißt es: „Eine MwSt-Befreiung sollte daher fĂŒr Lieferungen von GegenstĂ€nden oder Dienstleistungen eingefĂŒhrt werden, die fĂŒr den Gebrauch oder Verbrauch durch die StreitkrĂ€fte eines Mitgliedstaats oder ihr ziviles Begleitpersonal oder fĂŒr die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind, wenn diese StreitkrĂ€fte einer Verteidigungsanstrengung außerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird. [
] Hierbei geht es sowohl um Lieferungen von GegenstĂ€nden (z. B. Lebensmittel, Kraftstoff, SpezialflĂŒssigkeiten, AusrĂŒstung, pharmazeutische Erzeugnisse, elektrischer Strom, Wasser, Gas) als auch Dienstleistungen (z. B. in den Bereichen Verpflegung, Kommunikation, Wartung, Reparatur, Beförderung, Maut).“

Als „befreiungswĂŒrdig“ werden ferner folgende Bereiche deklariert: „Unter Verteidigungsanstrengungen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen werden, fallen militĂ€rische Missionen und Operationen, TĂ€tigkeiten von GefechtsverbĂ€nden, der gegenseitige Beistand, Projekte im Rahmen der StĂ€ndigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) sowie TĂ€tigkeiten der EuropĂ€ischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency – EDA).“

Die Richtlinie schĂ€tzt, dass es nach ihrer Verabschiedung zu jĂ€hrlichen SteuerausfĂ€llen von „nur“ 80 Mio. Euro kommen werde, gibt aber gleichzeitig an, dabei handele es sich um eine konservative SchĂ€tzung. Hinzu soll auch eine Verbrauchssteuerbefreiung kommen, die geschĂ€tzt in derselben Höhe liegen soll und eintritt, „wenn diese StreitkrĂ€fte einer Verteidigungsanstrengung außerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird.“

Gestern meldete nun Agence France, die EU-Vertreter der Mitgliedsstaaten hĂ€tten sich darauf verstĂ€ndigt, die Richtlinie am 8. November durch den Rat anzunehmen: “Member States‘ ambassadors to the EU (Coreper) on Wednesday 30 October endorsed the proposal for a directive to exempt supplies to armed forces participating in a European defence effort from value added tax (VAT) and excise duty. The EU Council is expected to formally adopt, without discussion, its position (‚general approach‘) at the Ecofin Council on 8 November.” (jw)

Veröffentlicht am 31.10.2019 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)