EU-Kriege: Steuerbefreit!
Richtlinie 2006/112/EG des Rates legt fest, dass âLieferungen von GegenstĂ€nden und Dienstleistungenâ fĂŒr einen NATO-Staat steuerbefreit sind, sofern sie MaĂnahmen im Rahmen âgemeinsamer Verteidigungsanstrengungen auĂerhalb des Hoheitsgebietesâ (i.d.R. also Krieg) dienen. Seit April liegt der Vorschlag fĂŒr eine EU-Richtlinie vor, die diese Steuervorteile auch auf UnterstĂŒtzungsleistungen fĂŒr MaĂnahmen im Rahmen der âGemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitikâ (GSVP) ausweiten will.
Im Richtlinienvorschlag heiĂt es: âEine MwSt-Befreiung sollte daher fĂŒr Lieferungen von GegenstĂ€nden oder Dienstleistungen eingefĂŒhrt werden, die fĂŒr den Gebrauch oder Verbrauch durch die StreitkrĂ€fte eines Mitgliedstaats oder ihr ziviles Begleitpersonal oder fĂŒr die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind, wenn diese StreitkrĂ€fte einer Verteidigungsanstrengung auĂerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird. [âŠ] Hierbei geht es sowohl um Lieferungen von GegenstĂ€nden (z. B. Lebensmittel, Kraftstoff, SpezialflĂŒssigkeiten, AusrĂŒstung, pharmazeutische Erzeugnisse, elektrischer Strom, Wasser, Gas) als auch Dienstleistungen (z. B. in den Bereichen Verpflegung, Kommunikation, Wartung, Reparatur, Beförderung, Maut).â
Als âbefreiungswĂŒrdigâ werden ferner folgende Bereiche deklariert: âUnter Verteidigungsanstrengungen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen werden, fallen militĂ€rische Missionen und Operationen, TĂ€tigkeiten von GefechtsverbĂ€nden, der gegenseitige Beistand, Projekte im Rahmen der StĂ€ndigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) sowie TĂ€tigkeiten der EuropĂ€ischen Verteidigungsagentur (European Defence Agency â EDA).â
Die Richtlinie schĂ€tzt, dass es nach ihrer Verabschiedung zu jĂ€hrlichen SteuerausfĂ€llen von ânurâ 80 Mio. Euro kommen werde, gibt aber gleichzeitig an, dabei handele es sich um eine konservative SchĂ€tzung. Hinzu soll auch eine Verbrauchssteuerbefreiung kommen, die geschĂ€tzt in derselben Höhe liegen soll und eintritt, âwenn diese StreitkrĂ€fte einer Verteidigungsanstrengung auĂerhalb des Hoheitsgebiets ihres Mitgliedstaats dienen, die zur DurchfĂŒhrung einer TĂ€tigkeit der Union im Rahmen der GSVP unternommen wird.â
Gestern meldete nun Agence France, die EU-Vertreter der Mitgliedsstaaten hĂ€tten sich darauf verstĂ€ndigt, die Richtlinie am 8. November durch den Rat anzunehmen: âMember Statesâ ambassadors to the EU (Coreper) on Wednesday 30 October endorsed the proposal for a directive to exempt supplies to armed forces participating in a European defence effort from value added tax (VAT) and excise duty. The EU Council is expected to formally adopt, without discussion, its position (âgeneral approachâ) at the Ecofin Council on 8 November.â (jw)
Veröffentlicht am 31.10.2019 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)
