Jerusalem: Abstimmung in den Vereinten Nationen

Ganz Jerusalem steht völkerrechtlich unter der Verwaltung vom Treuhandrat der Vereinten Nationen, der neben Internationalem Gerichtshof, U.N. GeneralsekretÀr und Sicherheitsrat im Jahre 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen als ein Hauptorgan der U.N.O. beschlossen wurde.

Am morgigen Donnerstag (21.12.) stimmt die Allgemeine Versammlung der Vereinten Nationen („general assembly“, generell mit „Vollversammlung“ ĂŒbersetzt) ĂŒber eine Resolution ab, die jedwede behauptete Änderung am völkerrechtlichen Status von Jerusalem fĂŒr „null und nichtig“ erklĂ€rt.

Die Resolution war zuvor am 18. Dezember im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingebracht und durch das Veto der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika als alleiniger Gegenstimme blockiert worden. Alle anderen Regierungsvertreter stimmten fĂŒr die Resolution.

Ohne die U.S.-Regierung unter Donald Trump namentlich zu erwĂ€hnen, welcher nicht nur nach EinschĂ€tzung von CNN Analyst Aaron David Miller das Opfer einer vulkanischer Geistverschmelzung mit dem israelischen MinisterprĂ€sidenten Benjamin Netanjahu reprĂ€sentiert, wendet sich die U.N.-Resolution gegen die kĂŒrzlich abgegebene ErklĂ€rung der U.S.-Regierung, Jerusalem sei die Hauptstadt des Staates Israel.

Die U.N. Resolution ruft des Weiteren dazu auf, entsprechend vorheriger SicherheitsratsbeschlĂŒsse von der Einrichtung diplomatischer Vertretungen (also Botschaften) in Jerusalem abzusehen. Auch dies wendet sich gegen die U.S.-Regierung von Donald Trump. Dieser hatte in seiner Hommage an religiös verbrĂ€mte VerrĂŒckte auch die Verlegung der U.S.-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem angekĂŒndigt.

Vetorecht im U.N.-Sicherheitsrat

Das bei der GrĂŒndung der Vereinten Nationen zunĂ€chst den SiegermĂ€chten im 2. Weltkrieg U.S.A., Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion (ab 1991 der Russischen Föderation), sowie China (nach der Revolution 1949 entzogen, 1971 wieder erteilt) als „stĂ€ndige Mitglieder“ im Sicherheitsrat eingerĂ€umte Vetorecht ergibt sich aus der im Oktober 1945 in Kraft getretenen Charta der Vereinten Nationen.

Doch ist dieses Vetorecht im U.N. Sicherheitsrat, entgegen dem seit 1945 offensichtlich unverÀnderten mentalen Gewohnheitsrecht der Weltendverbraucher, keineswegs uneingeschrÀnkt.

In Kapitel V, Artikel 27 der U.N. Charta werden zunĂ€chst in Absatz 2 „Verfahrensfragen“ vom Vetorecht ausgenommen. Dies wĂŒrde die Frage aufwerfen, ob die Umsetzung bereits existierender verbindlicher U.N.-BeschlĂŒsse, z.B. zu Frage des Status von Jerusalem, unter Verfahrensfragen fĂ€llt. SelbstverstĂ€ndlich mĂŒsste dafĂŒr irgendein „Diplomat“ oder eine Regierung diese Frage aufwerfen.

Des Weiteren verfĂŒgt Absatz 3 von Artikel 27 der U.N. Charta:

„BeschlĂŒsse des Sicherheitsrats ĂŒber alle sonstigen Fragen bedĂŒrfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sĂ€mtlicher stĂ€ndigen Mitglieder, jedoch mit der Maßgabe, daß sich bei BeschlĂŒssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.“

Kapitel VI und Artikel 52 Absatz 3 regeln die friedliche Beilegung von Streitigkeiten von verschiedenen Parteien.

Da gerade die jetzige Regierung der Vereinigten Staaten unbestreitbar und nach eigener Aussage in der Frage vom völkerrechtlichen Status Jerusalems selbst eine Streitpartei ist, mĂŒsste sich nach Wortlaut der U.N.-Charta lediglich eine andere Vetomacht als „Streitpartei“ fĂŒr das Völkerrecht und das legitime Interesse des besetzten PalĂ€stinas und damit gegen die Vereinigten Staaten stellen, um deren Vetorecht im Weltsicherheitsrat zu neutralisieren.

Bezeichnend, dass auch dies in 72 Jahren nie geschehen ist; ebenso, dass das eingeschrÀnkte Vetorecht im Weltsicherheitsrat insgesamt seit 72 Jahren nie öffentlich thematisiert wurde.

Der Treuhandrat der Vereinten Nationen

Kommen wir nun zu einem 1945 in der Charta der Vereinten Nationen vorgeschrieben Organ, von dem Sie im Leben noch nie etwas gehört haben und von dem heute ungezÀhlte Menschen hören könnten, wÀren sie noch am Leben.

Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verfĂŒgte ein internationales Treuhandsystem, um ehemaligen Kolonien, also unterdrĂŒckten und ausgelĂŒnderten LĂ€ndern und Gebieten, beim Übergang die SelbststĂ€ndigkeit und UnabhĂ€ngigkeit zu helfen.

Artikel 75

Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer AutoritĂ€t ein internationales Treuhandsystem fĂŒr die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund spĂ€terer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.

Artikel 76

Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsÀchlich folgenden Zwecken:

a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

b) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt der Einwohner der Treuhandgebiete und ihre fortschreitende Entwicklung zur Selbstregierung oder UnabhĂ€ngigkeit so zu fördern, wie es den besonderen VerhĂ€ltnissen eines jeden dieser Hoheitsgebiete und seiner Bevölkerung sowie deren frei geĂ€ußerten WĂŒnschen entspricht und in dem diesbezĂŒglichen Treuhandabkommen vorgesehen ist;

c) die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten fĂŒr alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und das Bewußtsein der gegenseitigen AbhĂ€ngigkeit der Völker der Welt zu stĂ€rken;

Kapitel VIII der U.N. Charta schließlich verfĂŒgte die Schaffung eines Treuhandrates, unter AutoritĂ€t der „Generalversammlung“ (Vollversammlung, allgemeinen Versammlung) der Vereinten Nationen.

Der in 1945 durch die Charta beschlossene Treuhandrat der Vereinten Nationen verfĂŒgt ĂŒber den gleichen völkerrechtlichen Status wie der gleichzeitig beschlossene U.N.-GeneralsekretĂ€r, der Internationale Gerichtshof und der Sicherheitsrat.

Es gibt einen Grund dafĂŒr, dass Sie davon noch nie gehört haben.

Der völkerrechtliche Status von Jerusalem

Die einzig realistische Definition eines Status Quo, was die Staatsgrenzen und die Existenz der Staaten insgesamt angeht, ist die Waffenstillstandslinie von 1949 bis 1967. Diese markiert die Grenzen von Israel und des von Israel 1967 im Sechs-Tage-Krieg besetzten PalÀstina.

Das Àndert nichts am völkerrechtlichen Status von Jerusalem.

Durch Resolution 181 (II) der Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 ist der völkerrechtliche Status Jerusalems der eines demilitarisierten Treuhandgebietes unter Oberhoheit des Treuhandrates.

Laut U.N. Resolution 181 (II) hat der Treuhandrat einen Gouverneur von Jerusalem zu ernennen. Der Gouverneur darf kein BĂŒrger eines der Staaten sein, die auf dem Boden des 1947 in die UnabhĂ€ngigkeit entlassenen PalĂ€stinas gegrĂŒndet wurden.

Die Leser ahnen es: der Treuhandrat tat in dieser Frage nichts. Er tat seit 1947 nichts und seit 1994 gar nichts. Ebenso kein „Diplomat“, keine Regierung oder irgendeiner, der jemals fĂŒr die Lösung dieses Problems oder auch nur zu dessen KlĂ€rung bezahlt wurde.

Resolution 181 (II) der Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947 beschrieb des Weiteren genau die Grenzen der unter U.N.-Verwaltung zu stehenden Stadt Jerusalem als Ganzes.

Bis heute ist im Völkerrecht von einer Teilung Jerusalems, etwa wie im Berlin des Kalten Krieges, irgendwelchen Mauern und irgendeiner Regierungshoheit irgendeines Staates ĂŒber Jerusalem oder irgendwelche Teile der Stadt nirgendwo die Rede.

Aktuelle Situation

Am morgigen Donnerstag, dem 21. Dezember des Jahre 2017, wird also in der Vollversammlung / Generalversammlung / Allgemeinen Versammlung der Vereinten Nationen ĂŒber die erwĂ€hnte und beschriebene Resolution abgestimmt. Dass die beiden geistverschmolzenen rechtsradikalen Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und von Israel vor einer historischen, desaströsen und beschreibbar peinlichen Niederlage stehen, erkennt man am Ergebnis der gestrigen jĂ€hrlichen Abstimmung ĂŒber das Recht auf Selbstbestimmung PalĂ€stinas, also dessen Staatlichkeit und UnabhĂ€ngigkeit.

Obwohl diese jĂ€hrliche Abstimmung genauso wertlos ist wie alles was die Vereinten Nationen und sĂ€mtliche Regierungen in dieser Frage innerhalb der letzten Jahrzehnte zuwege gebracht haben, ergab die Abstimmung mit 176 zu 7 Stimmen doch ein recht eindeutiges Bild. Von den dĂŒmmsten und miesesten Linken der Welt einmal abgesehen, waren auf Seiten von Trump und Netanjahu nur noch der ebenfalls einschlĂ€gig bekannte Pro-Asiat Justin Trudeau, seines Zeichens MinisterprĂ€sident von Kanada, sowie ihre Hoheiten von den Marshallinseln, Palau, Nauru und Mikronesien. Entsprechend ist abzusehen, wer auch morgen wieder „Gewalt vor Recht“ ergehen lĂ€sst.

Die derzeitigen Drohungen aus Washington sind eine Verzweiflungstat wieder auf den Erdboden zurĂŒckgezupfter VölkerrechtsflĂŒchtlinge, deren jahrzehntelange Ignoranz nur durch milliardenfache „Ahhh“s und „Ohhh“s von AutoritĂ€tsglĂ€ubigen vor nackten KaiserInnen möglich wurde.

Dazu bleibt festzuhalten, dass bislang auch sĂ€mtliche Worte und Taten der sogenannten „Autonomiebehörde“ PalĂ€stinas mit ihrem „PrĂ€sidenten“ Mahmud Abbas bislang fĂŒr die Sache PalĂ€stinas und des Völkerrechts wertlos oder sogar gefĂ€hrlich waren.

Im Dezember 2014 sabotierten Abbas, die P.L.O. und die Fatah die eigene in den U.N. Sicherheitsrat entsprechende Resolution und sorgten selbst fĂŒr deren Niederlage, ohne dass die U.S.-Regierung ihr Veto einlegen musste (PalĂ€stina und die UnabhĂ€ngigkeit: Eine unnötige Verzögerung). Und anstatt danach zur U.N. Vollversammlung zu gehen, wie es morgen mit der Jerusalem-Resolution geschehen wird, taten sie nichts.

Abbas, dessen erbĂ€rmliche Kollaboration mit dem Besatzungsregime zu verantworten hat, dass so viele palĂ€stinensische Jugendliche in den Wahnsinn verfielen und der der israelischen rechtsradikalen Regierung seit Jahrzehnten ermöglicht ihren Blutrausch und Zynismus auszuleben, glĂ€nzte vor Tagen schon wieder mit einem Versuch seinen Finanziers in Israel, den Vereinigten Staaten und der „EuropĂ€ischen Union“ in die HĂ€nde zu spielen. Anstatt endlich das Existenzrecht PalĂ€stinas zu vertreten, die UnabhĂ€ngigkeit mit zeitlicher Roadmap auszurufen („Kolonisten und Faschisten, ihr habt netterweise noch ein Jahr aus euren `Siedlungen` zu verschwinden!“) und die Vollmitgliedschaft bei der U.N.-Vollversammlung zu beantragen, die PalĂ€stina bei weltweiter Begeisterung sofort bekĂ€me, droht der alte BetrĂŒger Abbas nun die Anerkennung des Existenzrechts von Israel zurĂŒckzunehmen – wieder einmal das DĂŒmmste was er machen kann, wenn man annimmt Abbas reprĂ€sentiere PalĂ€stina, was er nicht tut.

Was nach der absehbaren Niederlage der beiden auch innenpolitisch unter grĂ¶ĂŸtem Druck stehenden Autokraten Trump und Netanjahu in den Vereinten Nationen geschehen wird oder geschehen könnte, dazu in weiteren Artikeln.

(…)

Artikel zum Thema:
06.12.2017 People of Palestine, declare your independence