Versuch der Entrechtung durch Personalausweis-Entzug
Deutschland als Kaserne: Bundesinnenministerium will nach Art diktatorischer anachronistischer Systeme „potentiell verdächtige Deutsche“ im Land einsperren
Auf dem am gestrigen Freitag, dem 17. Oktober 2014, einberufenen Sondergipfel der Innenminister der Länder mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Berlin wurde die Katze aus dem Sack gelassen. Nachdem wochenlang mit medialer UnterstĂĽtzung die „deutsche Dschihadisten-Armee“-Nummer breit geklopft wurde, die in den Kampf gen SĂĽden ziehen wĂĽrde, öffnet sich der Vorhang ĂĽber einen der wahren BeweggrĂĽnde dieses ruchlosen Treibens unseres Regierungsapparates.
Es geht um die Einziehung des Personalausweises von „verdächtigen“ Personen, die sich „mutmasslich, möglicherweise, eventuell“ an „terroristischen“ Aktionen beteiligen könnten, wenn sie Deutschland verlassen wĂĽrden.
Thomas de Maizière bezeichnete ganz in Tradition seiner Vorgänger im Amt, Wolfgang Schäuble und Otto Schily, folgend unter zustimmenden Beifall das Vorhaben des vorgeschlagenen Personalausweis-Entzugs als „Schliessung einer rechtlichen LĂĽcke“. Der Bundesinnenminister meint damit die gesetzliche Pflicht einer Person ab dem sechzehnten Lebensjahr, einen Personalausweis zu beantragen.
Mit der Ausstellung eines „Ersatz-Personalausweises“, der nur in Deutschland RechtsgĂĽltigkeit hätte, wäre ein betroffener BĂĽrger nicht mehr in der Lage auch nur in ein Land innerhalb Europas zu reisen.
WĂĽrde dieses Ansinnen umgesetzt, wäre dem weiteren Missbrauch TĂĽr und Tor geöffnet, den Begriff „mutmasslicher Terrorist“ auf andere Personen auszudehnen, die dem Regierungsapparat ein Dorn im Auge sind. Schliesslich werden nun schon Journalisten, KĂĽnstler, sich sozial engagierende Gruppen fĂĽr BĂĽrgerrechte oder Umweltschutz als „Störfaktoren“ von den Strafverfolgungsbehörden eingestuft, beobachtet und in Profil-Dateien erfasst. Diesen Menschen wäre es nicht mehr möglich, an ausländischen Kongressen und Veranstaltungen teilzunehmen oder eine private Tour zu unternehmen.
Mit der EinfĂĽhrung der „Anti-Terror“-Gesetze wurde die Vorratsdatenspeicherung implementiert, das Bankgeheimnis ausgehebelt, Fluggast-Daten an die U.S.A. geliefert und weiteres mehr.
Dieser massive versuchte Angriff mit der Einschränkung der Reisefreiheit ohne berechtigten Grund, nur auf Verdacht hin (der immer konstruiert werden kann) ohne eine durchgeführte Straftat offenbart einen abgrundtiefen Verstoss gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz und hält keiner Überprüfung durch das Verfassungsgericht stand.
Schon vor ein paar Jahren wurde vom Innenministerium vergeblich versucht, derartige Gesetze einzufĂĽhren um „potientiellen deutschen Auffälligen“ den Prozess zu machen mit der Option Gefängnisstrafen und scheiterte am Widerstand der damaligen Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberg. Damals wurde der Afghanistan-Krieg ins Feld gefĂĽhrt mit „deutschen Kämpfern, die in Trainingslagern der Taliban campieren könnten“ oder „zurĂĽckkommend Anschläge in Deutschland vorbereiten könnten“ – heute heisst es „Syrien und Irak“.
Die Regierung lehnt sich jetzt in ihrem Kontrollwahn mit dem Einschränken der Reisefreiheit nach eigenem Ermessen zu weit aus dem Fenster. Im Jahr 1989 erhoben sich genau aus diesem Grund die Bürger der D.D.R. und sprengten ihre vom Staat angelegten Ketten.
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