„Klarer Beweis: von langer Hand vorbereitet.“
Die Rede von Dr. Carola Eckstein, ParkschĂŒtzerin, auf der heutigen 209. Montagsdemo der BĂŒrgerbewegung gegen „Stuttgart 21“ (S21). Titel der Rede: „Stille Post bei Polizei und Justiz“. Die 209. Montagsdemo steht unter dem Motto „Im Zweifel gegen den Angeklagten!“ und beginnt um 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz.
Ausgangspunkt ist eine ParkschĂŒtzer-Aktion vor zwei Jahren vor dem Staatsministerium: GehĂ€ckselte BĂ€ume vom Wagenburgtunnel fĂŒr MP Kretschmann, der von gefĂ€llten BĂ€umen nichts wissen will â eine gelungene Aktion. Unsere Freunde und Helfer tauchen erst auf, als die Aktion schon vorbei ist. Immerhin bekommt die Polizei noch mit, dass es ein groĂes Banner gibt, einen Haufen Hackschnitzel, einen Trauerkranz mit Aufdruck und ein Holzkreuz.
Der Polizist, der als letztes dazu kam, als dann wirklich alles vorbei war, schreibt einen Bericht, aus dem vor allem eines hervorgeht: Die Information, die er von seinen Kollegen bekam, ist dĂŒrftig, allein die Requisiten der Aktion sind detailliert beschrieben. Und letztere haben unseren Polizisten offenbar beeindruckt. Ein so groĂes Banner, ein Trauerkranz mit passender Aufschrift â das muss von langer Hand vorbereitet sein, so seine Bewertung im Polizeibericht.
Offenkundig ist genau das in den Augen vieler OrdnungshĂŒter schon ein Vergehen â S21-Gegner, eine Aktion, von langer Hand vorbereitet â unertrĂ€glich! Das kann man zwischen den Zeilen des Berichts lesen.
Der offiziell unterstellte Straftatbestand: VerstoĂ gegen das Versammlungsgesetz. Als TĂ€ter werden kurzerhand die einzigen beiden Personen genannt, die namentlich bekannt sind: Matthias von Herrmann und ich. Der erste Polizist vor Ort gibt noch an, ich habe mich mit ihm unterhalten, weil er mich angesprochen hatte. Im Verlauf des Berichts wird daraus âorganisatorisches Handelnâ meinerseits.
Es gibt nun also einen Polizeibericht, der wenig TatsĂ€chliches zu berichten hat, der viele Requisiten beschreibt und vor allem die Weltsicht eines Polizisten darstellt, vermutlich â und das finde ich besonders erschreckend â ganz unbewusst. Der Bericht wird weitergereicht; mitsamt der Bewertung âaugenscheinlich grĂŒndlich geplante Aktionâ und âVerstoĂ gegen das Versammlungsgesetzâ, sowie mit Matthias und mir als TĂ€ter: Diverse Polizisten, Sachbearbeiter und StaatsanwĂ€lte vervielfĂ€ltigen die Geschichte per copy-paste â und jeder tut, was ihm einfĂ€llt, um die einmal gefasste Bewertung zu untermauern. Hinterfragt wird nichts, die Geschichte ist geschrieben, es geht nur noch darum, sie auszustaffieren.
Man findet heraus, dass der Kranz am Nachmittag zuvor â einem Montag â in der NĂ€he des Bahnhofs gesehen wurde. Klarer Beweis: von langer Hand vorbereitet. Dass nicht nur der Kranz, sondern auch die Hackschnitzel und das Kreuz am Abend zuvor auf der Montagsdemo im Einsatz waren, entgeht der Polizei ebenso wie der Staatsanwaltschaft. Auch das groĂe, eindrucksvolle Banner war von einer frĂŒheren Aktion recycelt; die Polizei bemerkt aber nicht, dass sie es schon einmal beschlagnahmt hatte. SchlieĂlich dient die Beschaffung dieses âGroĂtransparentesâ als Beleg dafĂŒr, dass es sich um eine langfristig geplante Aktion handeln muss.
Keiner der weiteren Bearbeiter stellt die Schlussfolgerungen des ursprĂŒnglichen Berichts in Frage. Man erfĂ€hrt an keiner Stelle, worin mein angeblich âorganisatorisches Handelnâ besteht, das mich laut Polizei zur Versammlungsleiterin einer zwar âgrĂŒndlich geplantenâ, aber nicht angemeldeten Versammlung macht. Einziges Indiz, ganz am Anfang der Berichts-Geschichte: Der erste Polizist vor Ort hatte mich angesprochen, ich hatte ihm daraufhin eine PresseerklĂ€rung ausgehĂ€ndigt, die im Laufe der Berichte zum verteilten Flugblatt mutiert.
Die Staatsanwaltschaft fĂŒhrt aus:
âVeranstalter einer Versammlung ist, wer die spezifische Gruppenbildung veranlasst, etwa indem er im eigenen Namen Einladungen ausspricht, öffentlich zur Teilnahme auffordert oder die Veranstaltung organisatorisch vorbereitet und ein gewisses MaĂ von Verantwortungsbewusstsein fĂŒr die Veranstaltung hat oder durch seine Handlungsweise dokumentiertâ.
Kein Hinweis, dass wir irgendetwas dergleichen getan hĂ€tten. Als Indiz, dass genau wir Veranstalter in diesem Sinne, also TĂ€ter sein mĂŒssen, nennt die Staatsanwaltschaft schlieĂlich die Tatsache, dass wir âbeide unter der selben Anschrift wohnhaft gemeldet sindâ. Viele erstaunliche, fragwĂŒrdige oder schlicht falsche Details könnte man aufzĂ€hlen, aus diesem Fall oder aus den vielen anderen FĂ€llen, in denen die Polizei Ă la Karl May Berichte schreibt, die â von der Staatsanwaltschaft noch etwas ausgeschmĂŒckt â in mehr oder weniger absurden Gerichtsverfahren mĂŒnden.
In unserem Fall lehnt es das Amtsgericht zunĂ€chst ab, auf dieser Grundlage einen Strafbefehl auszustellen â kein hinreichender Tatverdacht â die Staatsanwaltschaft besteht trotzdem auf einem Strafbefehl. Unser GlĂŒck: Wir können eindeutig nachweisen, was an den Berichten, Bewertungen und Schlussfolgerungen alles falsch ist. Die Beamten, die als Zeugen geladen sind, sagen ehrlich und plausibel aus, dass sie sich an nichts erinnern können. Nur einer zitiert den Bericht als eigene Erinnerung â und kann widerlegt werden.
Die Beweislast zu unseren Gunsten ist so eindeutig, dass schlieĂlich selbst die Staatsanwaltschaft sich genötigt sieht, den Freispruch zu beantragen â seltenes GlĂŒck. Trotzdem behĂ€lt sich die Staatsanwaltschaft das Recht vor, gegen die FreisprĂŒche in Revision zu gehen â weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Die meisten FĂ€lle gehen leider nicht so erfreulich aus und die Betroffenen haben nicht nur den Ărger, sondern auch hohe Kosten. Damit Protest und Aktionen gegen S21 nicht zum finanziellen Problem werden, gibt es den Rechtshilfefonds âKritisches Stuttgartâ. Neben den ĂŒblichen gelben Umkehrbar-Spendendosen sind heute auch Rechtshilfe-Spendendosen unterwegs. Dank vieler groĂer und kleiner Spenden kann der Rechtshilfefonds uns allen den RĂŒcken stĂ€rken, gegenĂŒber einer Justiz, die im Zweifel auch gerne gegen den Angeklagten entscheidet.
Oben bleiben!
UnterstĂŒtzerkonto der ParkschĂŒtzer:
Inhaber: Umkehrbar e.V. / Kto-Nr.: 7020 627 400
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
Es können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
