BULLETIN 2: Konzentriert Euch.

Zur Zeit herrscht ein großes Geschnatter. Auf der Farm der Tiere herrscht Verwirrung. „Gleicher als gleich“ ist noch nicht an die Wand gemalt. Aber die Schweine haben schon mal Pinsel und Farbtopf daneben gestellt und dabei eine wichtige Miene gezogen. Wirklich tun können sie aber gar nichts, wenn das Volk es nicht will.

I

Die „natĂŒrliche Macht“ des Menschen ĂŒber den Menschen ist eine Erfindung der MĂ€chtigen. Sie begrĂŒndet sich auf der Theorie, daß der Mensch von Natur aus schlecht ist und kontrolliert werden muss. Das beinhaltet die Theorie, daß die MĂ€chtigen unter den Menschen bessere Menschen seien als die Kontrollierten. Die Macht macht aus Sicht der MĂ€chtigen also den besseren Menschen: Ein sich selbst begrĂŒndendes irrationales Paradoxon einer verschwindenden Minderheit, der gegenĂŒber der Mehrheit natĂŒrlich schwĂ€cheren Partei.  (DIE ELEMENTE DES MENSCHEN (II): Das Zweite Paradoxon Feudalismus)

Als zivilisatorische Gegenbewegung zur Theorie der „natĂŒrlichen Macht“ entstand in europĂ€ischen Kulturen ĂŒber Jahrhunderte und Jahrtausende in einem immer wieder kehrenden Auf und Ab die Ideen des Gesellschaftsvertrages, der Demokratie und der Teilung der Gewalten.

II

Ein Gesellschaftsvertrag, eine Verfassung, zieht den von der Gesellschaft geschaffenen und versorgten Organen einer Verwaltung, eines Staates, Grenzen, damit dieser kein Eigenleben entwickelt und anfĂ€ngt quasi als Golem genau die Gesellschaft kontrollieren zu wollen, die ihn selbst erschaffen hat und fĂŒttert. VerlĂ€sst der Golem Staat das Feld des Gesellschaftsvertrages, der Verfassung, so stellt sich die Machtfrage. Nur einer von beiden siegt, entweder Golem oder Gesellschaft und Gesellschaftsvertrag. Nur eine Seite ist der Gewinner. Die andere ist Verlierer und wird gebrochen. Golem (Staat) und Verfassungsvertrag der Gesellschaft sind somit immer und stets gegensĂ€tzlich und unerbittliche Feinde.

Die Demokratie ersetzt das uralte Prinzip des Befehls durch die freie Wahl. Sie macht die verschiedenen Hierarchien und StÀnde, die der Feudalismus zu seiner Machterhaltung geschaffen hat, zumindest durchlÀssig. Damit gefÀhrdet das demokratische Prinzip das Fundament des Feudalismus selbst: die Unterwerfung.

Die Teilung der Gewalten entwickelte sich, ebenfalls ĂŒber Jahrtausende in BrĂŒchen, Niederlagen und Siegen aus dem BemĂŒhen heraus, eine Demokratie effektiv zu organisieren, sowie aus der Erkenntnis, daß die Macht ĂŒber Menschen diese Menschen selbst verĂ€ndert und auch der allerbeste König nur die allerbesten Untertanen hinterlĂ€sst. Ob Diktator bzw Alleinherrscher, Imperator in Rom oder Stratege in Athen, das Prinzip ist dasselbe. Das Gleiche gilt fĂŒr jede Form der Kollektivherrschaft, Oligarchien, Gremien, RĂ€te, PolitbĂŒros, etc.

Die Teilung der Gewalten beginnt bei der Legislative (Parlamente, Versammlungen, RĂ€te), zustĂ€ndig fĂŒr die Gesetzgebung. Die Exekutive (Regierungen, Ministerien, Behörden, Ämter, Polizei, MilitĂ€r, etc) fĂŒhrt diese BeschlĂŒsse lediglich aus. Die Judikative (Justizorgane, Gerichte, StaatsanwĂ€lte, RechtsanwĂ€lte) wacht ĂŒber die Einhaltung der Gesetzgebung – also gerade ĂŒber die ausfĂŒhrende Exekutive.  Oberstes Organ der Judikative und oberstes Gremium im Staat selbst: das Verfassungsgericht, was selbst BeschlĂŒsse des Parlamentes aufheben kann.

Dabei gilt es zu beachten: ein gesetzgeberisch ermÀchtigtes Legislativ-Gremium muss nicht unbedingt auf demokratischen Prinzipien oder auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrages zustande gekommen sein. Bestes Beispiel: der Senat von Rom. Er war eine StÀndevertretung der Reichen der Römischen Republik und half bei ihrem Sturz und der Transformation zum Römischen Imperium. Eigentliches Parlament der Römischen Republik: das Comitium, die Volksversammlung.

Hinter dem Senat von Rom nur noch knapp zweitbestes Beispiel: der „EuropĂ€ische Rat“ in BrĂŒssel. Er setzt sich aus Exekutivvertretern (Regierungsleitern wie Kanzler, Premierminister oder PrĂ€sidenten) zusammen, die als Versammlung bereits legislative Rechte in Anspruch nehmen. Dem obersten „EuropĂ€ischen Rat“ untergeordnet sind die insgesamt zehn (!) MinisterrĂ€te, die vernebelnd zusammengefasst „Rat der EuropĂ€ischen Union“  genannt werden. In diesen MinisterrĂ€ten entscheiden u.a. auch StaatssekretĂ€re als Legislative ĂŒber Verordnungen, die auch in Deutschland als Gesetze unmittelbar in Kraft treten. (7.Februar 2010, DER MOLOCH)

Eine begrenzende Verfassung gibt es nicht auf Ebene der „EuropĂ€ischen Union“. Was die Macht dieser RĂ€te begrenzt, sind allein die Verfassungen der demokratischen Mitgliedsstaaten und deren garantierte Teilung der Gewalten. Ebenso existiert so auf Ebene der „EuropĂ€ischen Union“ auch keine Justiz im ursprĂŒnglichen Sinne, also auf der Ebene eines Vertrages von Gesellschaft und geschaffenem Staat. Letztlich basiert die Justiz der „EuropĂ€ischen Union“ auf Regelungen, auf welche sich die Exekutiven der Mitgliedsstaaten geeinigt haben. Dennoch erheben diese Rechtsgremien, namentlich der „EuropĂ€ische Gerichtshof“, mittlerweile die Oberhoheit ĂŒber die Verfassungsgerichte der EU-Mitgliedsdemokratien. Das kommt der Forderung nach einem Staatsstreich gleich.

III

Aus dem Zusammenwirken dieser drei Prinzipien ergibt sich nun ein Grundprinzip:

Verfassung (Gesellschaftsvertrag) , Demokratie und Gewaltenteilung bedingen einander.

Dieses Grundprinzip gilt fĂŒr jeden Staat, also fĂŒr jedes Konstrukt einer Gesellschaft von mehr als ein paar Tausend Einwohnern / Mitgliedern. Diese Grundregel gilt auch fĂŒr jede politische Organisation, gerade die „Parteien“.

Wie nun sicherlich die Meisten konstatieren werden, ist dieses Grundprinzip innerhalb Deutschlands in allen relevanten politischen Organisationen außer Kraft gesetzt worden. Es wird nicht gewĂ€hlt, es wird ernannt und gehorcht. Es wird sich nicht an irgendwelche BeschlĂŒsse von Legislativgremien (Parteitagen, etc) gehalten, sondern in den oberen Etagen einfach gemacht. Das eigene Programm (so es ĂŒberhaupt existiert) zĂ€hlt den AusfĂŒhrenden nichts. Sie machen was sie wollen.

Diese real existierende Parteien-Oligarchie wurde bereits vor neunzehn Jahren vom damaligen BundesprĂ€sidenten Richard von WeizsĂ€cker als „machtversessen und machtvergessen“ bezeichnet. Und vor vier Jahren warnte Roman Herzog, ehemals Verfassungsrichter in Karlsruhe und spĂ€ter BundesprĂ€sident, die Politik der „EuropĂ€ischen Union“

„leidet in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung.

Der ehemalige BundesprÀsident und Verfassungsrichter kam zu einem vernichtenden Urteil:

Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland ĂŒberhaupt noch uneingeschrĂ€nkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann

Noch einmal: diese Aussagen, eigentlich mehr öffentliche Urteile, stammen aus den Jahren 1992 und 2007.

Hier kann nicht mehr auf irgendjemanden gewartet werden, der sich schlafend stellt oder tatsĂ€chlich nichts begreift (was in der Tat eine unfassbare, epische Manifestation absoluten jĂ€mmerlichen Versagens reprĂ€sentieren wĂŒrde). Wer zudem auch nur eine Minute an SchwĂ€tzer verschwendet, welche diese Republik – also unsere Verfassung Grundgesetz, die Demokratie und die Teilung der Gewalten – in Frage stellen, ist selber Schuld und arbeitet genau den KrĂ€ften in die HĂ€nde die sie stĂŒrzen wollen.

IV

Konzentriert Euch also. Nicht nur Euren Geist, sondern auch alle daraus resultierenden KrÀfte. Wenn Ihr keinen Geist habt, habt Ihr keine Sprache. Wenn Ihr keine Sprache habt, habt Ihr nichts zu sagen. Habt Ihr nichts zu sagen, könnt Ihr nicht widersprechen, wenn Euch gesagt wird, was Ihr zu sagen habt. Und genau das muss jetzt aufhören, vor allem anderen. Es ist schlicht unertrÀglich, wie sich hier Menschen ihr ganzes Leben lang Befehle erteilen lassen, obwohl sie die Wahl haben, weil sie das Recht dazu haben.

Katastrophen (vermeintliche oder echte), „Krisen“ jedweder Art, SpannungsfĂ€lle (gern vor Wahlen, durch wen auch immer exekutiert), unbewiesene Behauptungen und GerĂŒchte sind zuerst einmal und immer nicht Symptom, sondern Ablenkung von den fundamentalen MachtverhĂ€ltnissen, ZustĂ€nden und Bedingungen einer Gesellschaft. Wer diese nun aber Ă€ndern will, der muss sich auf diese konzentrieren. Der Gegner tut das. Jeden Tag.

Hier lÀuft ein Staatsstreich gegen unsere Republik und ihre parlamentarische Demokratie. Und jeder muss sich entscheiden, wo er steht. Und sich nicht zu entscheiden, heisst, die Gegenseite zu wÀhlen.

(…)

24.Mai 2011 BULLETIN 1: Der Gegner versucht die Eskalation der Propaganda