„Stuttgart 21“: Die Verletzten des Schwarzen Donnerstags klagen an

Mahnwache anlĂ€sslich Mappus‘ Aussage vor dem Untersuchungsausschuss

Am Donnerstag, den 30.9.2010 wurden im Stuttgarter Schlossgarten ĂŒber 400 Personen durch die Polizei verletzt, vier von ihnen erlitten schwere Augenverletzungen. Die Opfer dieses Polizeieinsatzes veranstalten zum Abschluss der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss eine Mahnwache (Mittwoch 22. Dezember, 12.30 bis 14.00 Uhr vor der Oper neben dem Landtag). Im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.9. werden in dieser letzten öffentlichen Sitzung u. a. MinisterprĂ€sident Stefan Mappus, Innenminister Heribert Rech, MdL und PolizeiprĂ€sident Siegfried Stumpf vernommen. Im Rahmen der Mahnwache berichten Zeugen und Opfer des Polizeieinsatzes.

In einem offenen Brief an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses stellen die Betroffenen fest:

„Als Opfer und direkt Betroffene der Polizeigewalt am 30.9. haben wir ein berechtigtes Interesse an einer lĂŒckenlosen AufklĂ€rung des Polizeieinsatzes. Wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit den parlamentarischen Untersuchungsausschuss und sind ĂŒber den bisherigen Verlauf empört. Gegenstand des Untersuchungsausschusses soll der Polizeieinsatz am 30.9.2010 sein. In Wirklichkeit werden die Strukturen und Aktionen des Widerstands untersucht. […]

PolizeiprĂ€sident Stumpf nimmt die Verantwortung fĂŒr den Einsatz auf sich. Er bleibt aber weiter im Amt.  Es ist offensichtlich, dass PolizeiprĂ€sident Stumpf mit seinen Aussagen MinisterprĂ€sident Mappus und die Landesregierung fĂŒr die Ereignisse am „Schwarzen Donnerstag“ freisprechen will. Dennoch konnte trotz aller Vertuschungsversuche nicht verheimlicht werden, dass es am 29.9. eine Besprechung […] ĂŒber den Polizeieinsatz am 30.9. gab, an der auch MinisterprĂ€sident Mappus anwesend war. In einer Protokollnotiz ĂŒber eine Besprechung im Ministerium von Tanja Gönner steht, dass Mappus ein „offensives Vorgehen gegen Baumbesetzer, keine Verfestigung“ erwarte. […]

In Paragraf 52 des baden-wĂŒrttembergischen Polizeigesetzes steht: „Das angewandte Mittel muss nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein.“[…]

Wir halten fest, dass die friedliche Demonstration am 30.9.2010 im Schlossgarten vom Versammlungsrecht geschĂŒtzt ist. Wir halten außerdem fest, dass die BaumfĂ€llarbeiten am 1.10. durch das Verbot des Eisenbahnbundesamtes illegal waren. […]

WĂ€hrend Mappus, Grube und Co. davon reden, dass sie keine Eskalation mehr wollen, setzen sie weiter Polizeigewalt gegen uns ein. GeĂ€ndert hat sich nur die Strategie. So wurde am 4. 12. ein Jugendlicher von der Polizei vor dem Neuen Schloss festgenommen, weil er angeblich […] am RotebĂŒhlplatz, einen Aufkleber an der CDU-Zentrale angebracht haben und eine Geste gemacht haben soll, durch die sich Polizisten beleidigt fĂŒhlten. Bei der Festnahme wurden mehrere Menschen durch Pfefferspray verletzt. Eine SchĂŒlerin bekam einen Schlag auf den Kopf, wegen dem sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Eine  Frau wurde durch Tritte [der Polizei] verletzt und musste stationĂ€r im Krankenhaus behandelt werden.

Ist Mappus‘ Aussage, er wolle Bilder wie vom 30.9. nicht mehr sehen,  als Aufforderung an die Polizei zu verstehen, mit ihren Gewaltexzessen zu warten bis es dunkel ist, damit es nicht so viele Bilder davon gibt? […]“

Quelle: Bei Abriß Aufstand