« | Home | »

Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch

Von petrapez | 7.Oktober 2010

Neue Gesetze sollen den Einfluss der Europäischen Union auf das Westminster parliament beschränken.

Der britische Aussenminister William Hague erntete am 6.Oktober auf dem Parteitag der Konservativen Partei in Birmingham tosenden Applaus.

Hague kündigte an, im nächsten Monat einen Gesetzesentwurf einzubringen, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll sowie mehrere Massnahmen, um die Befugnisse der Europäischen Union mit einer “nüchternen Betrachtungsweise” einzudämmen.

“Die EU hat viele Fehler: Sie greift zu viel ein und der Vertrag von Lissabon hat mit Rivalitäten in Brüssel zu kämpfen, davor haben wir eindringlich gewarnt. Und wir können nicht vergessen, dass ihre demokratische Legitimität durch die kläglich gescheiterte Labour, die verhindert hat, ein Referendum abzuhalten, unterminiert wurde.”

so Hague und kündigte zwei Massnahmen zur Sicherung der britischen Souveränität an:

1. Die Gesetzgebung wird in den nächsten Monaten eingeführt werden, um die Souveränität des Westminster-Parlaments zu bekräftigen. Eine Souveränitätsklausel auf EU-Recht wird über dem Gesetzesbuch platziert werden, um zu bestätigen, dass das EU-Recht in Grossbritannien nur deshalb Vorrang hat, weil das Parlament 1972 den European Communities Act verabschiedet hat.

Unter dem Jubel des Publikums sagte Hague:

“Eine Souveränitätsklausel auf EU-Recht wird dem Gesetzbuch vorangestellt als diese ewige Wahrheit:

Was ein souveränes Parlament beschlossen hat zu tun, kann ein souveränes Parlament auch wieder rückgängig machen.

Es wird sich nichts an der bestehenden Ordnung in Bezug auf EU-Recht ändern. Aber es wird die Spekulationen über diese Angelegenheit beenden.”

2. Jede “Sperrklausel” im Vertrag von Lissabon, die eine grosse Übertragung von Zuständigkeiten nach Brüssel bringen würde, muss durch ein Referendum gebilligt werden.

Sperrklauseln ermöglichen es, dass EU-Verträge ohne eine vollständige Regierungskonferenz, an der alle 27 EU-Staats- und Regierungschefs teilnehmen und zustimmen, verändert werden. Das am umstrittenste Beispiel, dass von der Regierung hervorgehoben wurde, ist die Möglichkeit der Beendigung des nationalen Vetos über Aussenpolitik.

Der Aussenminister sagte:

“Weil der Vertrag von Lissabon zum Teil sein eigener Änderungsvertrag war, in dem seine Sperrklauseln ihm eine Fülle von Macht übertrugen, sollte jede Regierung, die einer solchen Änderung zustimmt, die Erlaubnis dazu in einer Volksabstimmung einholen müssen.”

Die Ankündigungen von Hague sind Teil der Vereinbarungen der Koalitionsverhandlungen. In diesen wurde festgelegt, dass eine Volksabstimmung zu jedem neuen EU-Abkommen, das Kompetenzen an Brüssel überträgt, stattfinden muss. Der Koalitionsvertrag enthielt nichts über die “Sperrklauseln”.

Quelle: http://www.guardian.co.uk/politics/2010/oct/06/conservatives-hague-eurosceptic-conference-speech

Empfehlt diesen Artikel:
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • Google Buzz
  • del.icio.us
  • Digg
  • Yigg
  • MisterWong.DE
  • LinkArena
  • Blogosphere
  • Add to favorites
  • LinkedIn
  • FriendFeed
  • MySpace
  • RSS
  • PDF
  • Print

Topics: Bevölkerungskontrolle, Politik | 4 Kommentare »

* * */

4 Kommentare to “Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch”

  1. Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch « JWnews meint:
    7.Oktober 2010 at 06:55

    [...] und Copyright: Radio Utopie – Verteiler: RSS-Server [...]

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  2. mimmko meint:
    7.Oktober 2010 at 15:59

    Die Engländer sind nur die Rosinenpicker innerhalb der EU.

    Man sollte diesen Parasiten den Brotkorb mal ein wenig höher hängen.

    Wie allen anderen EU – Mitglieder haben sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

    Klare Hinweise darauf, sind da sicherlich angebracht.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  3. Aileen meint:
    7.Oktober 2010 at 22:48

    Wir dürfen nur zahlen. Werden nie gefragt und unsere Politaffen nehmen alles hin, Hauptsache sie haben weiter ihr Gehalt! Selbst Verträge lesen die Volkszertreter Deutschlands nicht richtig.

    Da sind die Engländer doch besser, sie tun was für ihre eigenen Leute. Das würde man sich bei uns doch auch wünschen.

    Ich kann nicht verstehen, wieso mimmko sie als Rosinenpicker bezeichnet. Sie haben doch vollkommen RECHT. Das sollten wir auch tun.

    Am besten wäre allerdings, weg mit diesem Euro und weg mit dieser EU. Ohne das, wäre eine Finanzkrise diesen Ausmasses bei uns überhaupt nicht möglich gewesen. Dann hätten nämlich die Banken und Versicherungen gar nicht so viel Staatsanleihen der PIIGS kaufen können. Denn ohne Euro wäre die Bewertung dieser Länder eben nicht gut genug gewesen. Die EU und vor allem der Euro haben uns allen geschadet. Nicht nur den reichen Ländern, sondern auch den armen. Ohne EU hätten die sich nie so hoch verschulden können.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  4. Sarah Luzia Hassel-Reusing meint:
    8.Oktober 2010 at 19:57

    Briten zwei Schritte vor, einen Schritt zurück.

    Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf meine Vefaasungs- beschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundes- verfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Struktur- prinzipien des Grundgesetzes sind. An zweiter Stelle kommen die europäische Integration (Art. 23 GG, also überhaupt bei der EU dabei zu sein) und das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), dann erst die Vorschriften aus den Verträgen der EU, soweit es sich nicht um Außen- und Sicher- heitspolitik handelt.
    Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ent- schieden, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und die EU nur autonom. Logisch, denn Deutschland hat im Gegensatz zur EU ein eigenes Volk, und nach der existentiellen Definition der Staatlichkeit gibt es keinen Staat ohne Volk.
    Diese Entscheidung beruhen auf meiner Verfassungs-
    beschwerde.

    Dr. Gauweilers Verfassungsbeschwerde, die von Prof. Schachtschneider ausgearbeitet und von Prof. Murswiek vor Gericht vertreten wurde, hat die Teile des Urteils erreicht, wo die Macht- übertragung auf die EU eingegrenzt wurde.
    Dazu gehört, dass bei allen Selbstermächtigungs- klauseln des Lissabon-Vertrag die Zustimmung des Bundestags für jede Anwendung diese Klauseln erforderlich ist.

    Nach dem Beispiel des Lissabon-Urteils setzte das lettische Bundesverfassungsgericht am 22.12.2009 der Anwendung des EU-Rechts Grenzen anhand der Souveränität (ein Strukturprinzip der lettischen Verfassung) sowie der Menschenwürde und der sozialen Sicherheit (zwei Grundrechte der letti- schen Verfassung). Die Orientierung am Lissabon- Urteil ist offensichtlich. In Lettland ging es um Kreditauflagen von EU und IWF, die von Lettland Rentenkürzungen verlangten.

    Im Juni 2010 setzte das rumänische Bundesverfas- sungsgericht der Anwendung des EU-Rechts Grenzen. Rentenkürzungen, die EU und IWF als Kreditaufla- gen verlangten, wurden vollständig für verfas- sungswidrig erklärt. In Rumänien liegt die Durch- schnittsrente bei 180,- Euro.

    Und jetzt wollen die Tories in Großbritannien klarstellen, dass ihr Land ein souveräner Staat (und die EU also nicht), und dass sie jede Macht- übertragung auf die EU auch wieder rückgängig machen können.
    Und bei jeder Anwendung der Selbstermächtigungs- klauseln soll in Großbritannien eine Volksabstim-
    mung stattfinden müssen. Das mit der Volksab- stimmung ist deutlich mehr als im Lissabon-Urteil und dürfte sich an der Rechtsprechung des iri- schen Bundeverfassungsgerichts orientieren.

    Ein entscheidender Punkt fehlt allerdings bei der Initiative der Tories: Sie sehen gar kein Recht auf der nationalen Ebene, auch nicht die Bill of Rights, als höherrangig im Vergleich zum EU-Recht an. Damit haben sie kaum Schutzmechanismen vor dem EU-Recht, dem sie einmal zugestimmt haben, und zu dem sie die Zustimmung noch nicht wieder gekündigt haben. Im Gegenteil: Sie wollen einen Vorrang des EU-Rechts auch noch ausdrücklich an- erkennen. Leichtsinniger ist nur noch Art. 29 Abs. 4 Nr. 10 der irischen Verfassung, der gleich sämtliches EU-Recht über die irische Verfassung stellt.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0