Lissabon-Urteil stabilisierte Weltfrieden

Unser Politikblog erinnert am 30.06.2010 zum ersten Jahrestag des Lissabon-Urteils an dessen Bedeutung zur Sicherung des Weltfriedens. Das Urteil stellt u. a. fest, dass das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) des deutschen Grundgesetzes fĂŒr Deutschland ĂŒber allem internationalen Recht einschließlich allen EU-Rechts steht. Und das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) nicht supranationalisiert werden darf, also selbst die VertrĂ€ge der EU, soweit sie Außen- oder Sicherheitspolitik enthalten, nur einen ganz normalen völkerrechtlichen Rang haben. Damit bleibt die GASP unterhalb des gesamten Grundgesetzes, unterhalb der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte der Uno und des humanitĂ€ren Kriegsvölkerrechts (Genfer und Haager Konventionen).

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Auflösung der NATO – Forderung von 33 Parteien in 27 LĂ€ndern aus allen Kontinenten in Deklaration „For Peace! Against NATO!“

Arbeiter- und kommunistische Parteien unterzeichneten am 1.April eine ErklĂ€rung gegen die imperialistischen Interventionen der NATO mit ihren Folgen, die Kriegsherde auf unserem Planeten immer wieder neu anzuzĂŒnden. In dem Dokument wird die rigerose Auflösung dieser Organisation gefordert. Das Murren gegen die NATO hat sich zu einem Crescendo in den letzten Jahren gesteigert, besonders nach den LĂŒgen zu Russland, dem mörderischen Feldzug gegen Serbien und das Freigeben des Anbaus von Drogen in Afghanistan, wo unter der NATO-FĂŒhrung die Produktion von Heroin nicht um das Vier- sondern um das Vierzigfache anstieg. Jetzt hat eine weltweite Anti-NATO-Welle die politische Tagesordnung ergriffen, hiess es am 7.April in einem Artikel der russischen Pravda.

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Kompetenzkrieg um Europas FĂŒhrungsspitze

VorwĂŒrfe gegen den PrĂ€sidenten des EuropĂ€ischen Rates Herman Van Rompuy Warum sollte es in der EuropĂ€ischen Union anders zugehen als im „normalen“ Politiker- und Managerleben sonst auch. Gerangel um die Spitzenpositionen und Durchsetzung der eigenen Machtinteressen spielen auch hier eine grosse Rolle.

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Juristen fordern zum Staatsstreich auf

Die „Denkschrift“ von 30 eu-nationalistischen Akademikern fĂŒr eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe zugunsten des EuGH ist eine strafwĂŒrdige Aufforderung zum Putsch gegen das Grundgesetz und die garantierten Grundrechte der StaatsbĂŒrger. Vor einigen Tagen wurde publik, dass 30 regierungsnahe Juristen eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) forderten. Sie setzten diese zu unternehmende Massnahme in direktem Zusammenhang zum Urteil unseres Verfassungsgerichtes vom 30.Juni bezĂŒglich des Lissabon-Vertrages.

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