Plan im Gesundheitsministerium: völliger Honorarentzug für Verweigerer der elektronischen Übertragung der Patientendaten

Ă„rzte wehren sich gegen zentrale medizinische Datensammlungen der Patienten durch die Bundesregierung – die Datenbanken der Europäischen Union warten auch auf Datensätze der BĂĽrger, um umfassende Kontrollprofile zu erstellen. Vor drei Tagen fand in Herford die Jahresversammlung der deutschen Gruppe der Organisation „IPPNW – Deutsche Sektion der Internationalen Ă„rzte fĂĽr die VerhĂĽtung des Atomkrieges / Ă„rzte in sozialer Verantwortung e.V.“ statt.

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Vereinte Nationen: Kolumbiens Geheimdienste ausser Kontrolle

Ohne die unermĂĽdlichen Aktivitäten von engagierten BĂĽrgerrechtlern, permanent das Grundgesetz zu schĂĽtzen, wĂĽrden in Deutschland bald ähnliche Verhältnisse wie in dem angeprangerten sĂĽdamerikanischen Land herrschen. Manche nennen diese Zustände „Bananenrepublik“ – die Bezeichnung ist im Volksmund nicht ohne Grund zum geflĂĽgelten Wort geworden. Das BĂĽro der UNO-Hochkommissarin fĂĽr Menschenrechte Navi Pillay stellte in dem neuen Jahresbericht fest, dass die Geheimdienste in Kolumbien keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliegen und somit ungehindert Verstösse gegen die Menschenrechte durchfĂĽhren. Kolumbien mĂĽsse strenge Kontrolle ĂĽber den Zustand der Geheimdienste ausĂĽben. Zu den aufgefĂĽhrten Verstössen gehören das illegale Abhören von Richtern, Journalisten, Verstösse gegen die Rechte der Arbeitnehmer und Oppositionspolitiker, die es zu vermeiden gilt, teilten die Vereinten Nationen am Mittwoch, den 24.März mit.

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DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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