Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die HĂŒrden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestĂ€rkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld vom 1. MĂ€rz 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem KlĂ€ger recht. (1) Unter Punkt 2b in der UrteilsbegrĂŒndung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschĂŒchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Ăffentlichkeit als möglicherweise gefĂ€hrlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“
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