Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die HĂŒrden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestĂ€rkt. Vorausgegangen waren die Auflagen des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des PolizeiprĂ€sidiums Bielefeld vom 1. MĂ€rz 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem KlĂ€ger recht. (1) Unter Punkt 2b in der UrteilsbegrĂŒndung hiess es: „Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschĂŒchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefĂ€hrlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“

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Autorin von Radio Utopie VerfassungsklÀgerin gegen 148 Mrd Euro-Zweckgesellschaft

Wie das Bundesverfassungsgericht gestern gegenĂŒber Radio Utopie bestĂ€tigte, wird die Verfassungsklage von BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing gegen die am 21.Mai vom Bundestag bewilligte FinanzermĂ€chtigung „Gesetz zur Übernahme von GewĂ€hrleistungen im Rahmen eines europĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (Drucksache 17/1685) derzeit von Karlsruhe unter dem Aktenzeichen AZ 2BvR 1183/10 behandelt. Eingereicht ist u.a. der Antrag auf Einstweilige VerfĂŒgung zur sofortigen Ausserkraftsetzung der FinanzermĂ€chtigung. Wie es hiess, liegen in Karlsruhe bisher vier Klagen vor.

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Das mit NRW

Hannelore Kraft hat versucht, entsprechend den Vorgaben der Berliner SPD-Zentrale, eine große Koalition mit der CDU anzufĂŒhren. Jetzt wird sie sich einer unterordnen. Weil sie nichts anderes kann. Eine kleine Denkschrift ĂŒber Republik, Verfassung und Demokratie, 20 Jahre nach dem Ende von West- und Ostdeutschland. Heute, kurz nach Mitternacht, erschien auf der Webseite der „Bild“ (1) ein Interview der LandesverbandsfĂŒrstin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft. In dem mit einem grausamen, grausamen Foto geschmĂŒckten Foto geschmĂŒckten Willensportrait legte diese ausfĂŒhrlich dar, warum sie nicht nur LandesverbandsfĂŒrstin, sondern gern LandesfĂŒrstin wĂ€re. Ihr Interview nahmen die ĂŒblichen VerdĂ€chtigen der Informationsdienste, „Spiegel“ (2) und „Focus“ (3), zum Anlaß zu berichten, Kraft habe mit Neuwahlen „gedroht“. Das kommt davon, wenn LĂŒgner ĂŒber LĂŒgner schreiben.

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Die FDP und die SchutzgĂŒter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Kommentar zum taz Atikel 14.05.2010 Die Ampel zeigt Rot Ich halte mich bzgl. der Frage,wer inwieweit Verfassungsgegner ist, an das Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieses stuft ausschließlich aktive Bestrebungen als „verfassungsfeindlich“ ein, und zwar solche, die aktiv gegen eines oder mehrere der SchutzgĂŒter von §3 BVerfSchG oder §4 BVerfSchG gerichtet sind.

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