Universelle Menschenrechte vor dem Bundesverfassungsgericht – ein offener Brief an die taz
Betreff:Verfassungsklagen zum Uno-Sozialpakt, Bezug:„Die WTO ist keine Lösung“ (taz vom 17.08.2010)
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Betreff:Verfassungsklagen zum Uno-Sozialpakt, Bezug:„Die WTO ist keine Lösung“ (taz vom 17.08.2010)
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Abschlussrede, die von den Erwerbslosennetzwerken zusammen ausgearbeitet wurde. Es gilt das gesprochene Wort. Vorgetragen wird sie von Beteiligten der Demovorbereitung aus Oldenburg
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Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel „Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens ĂĽber EU-Vertrag in Gesetzbuch“ Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Milchproduzenten gegen die Bezeichnung seiner Produkte als „mit Gen-Milch hergestellt“ nicht angenommen, denn hier liegen keine Verleumdungen vor sondern ganz einfach nackte Tatsachen. Und die darf man auch immer noch so bezeichnen, wenn sie wahr sind.
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