Operation Asyl: Psychologische Kriegführung gegen unsere Republik und Gesellschaft im Zuge der Verwicklung in Angriffskriege gegen Syrien und Irak

Es bleibt festzuhalten, dass zur Zeit die (etablierten und / oder vermeintlichen) liberalen, sozialdemokratischen, pazifistischen, feministischen und / oder linken Parteien, Organisationen und Strömungen in der Republik geradezu in einen Abgrund fallen. Dieser politisch-moralische Zusammenbruch wird sich fortsetzen, solange sich die Beteiligten weiter krampfhaft weigern zu Denken, die Existenz strategischer Pläne in Zeiten weltweiter Kriegführung nicht sehen wollen, die Kriegslogik decken,vor Zusammenhängen geradezu wegrennen und weiterhin zulassen, dass Gewaltenteilung und parlamentarische Demokratie weiter ausgeschaltet und die Bevölkerung manipuliert und mental im Ausnahmezustand gehalten wird.

Syrien: es ist kein Bürgerkrieg und war auch nie einer

Die Anerkennung der Tatsache, dass der Konflikt in Syrien das Resultat ausländischer Aggression gegen Damaskus ist, würde die Lösung sehr einfach machen. Die Lösung würde so aussehen, dass Damaskus ermöglicht wird, die Ordnung innerhalb seiner Grenzen wiederherzustellen

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„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar

Nach dem Motto „Opposition ist Mist, lasst das die Anderen machen“ versuchen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ weiter Zeit zu schinden und der Regierung im verfassungswidrigen Krieg in Syrien und Irak den Rücken freizuhalten. Schon im Juli drängten wir uns dieser Flitzpiepe Alexander Neu und dem Rest dieses nur 22 von 52 Wochen im Jahr überhaupt tagungsfähigen Verteidigungssausschusses auf. Uns war völlig klar,  worauf das wieder mal alles hinaus läuft.

Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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