Interpol: keine Rote Notiz zu Paul Watson
Darin heisst es, dass Interpol am 2.MĂ€rz 2012 an alle einhundertneunzig MitgliedslĂ€nder eine schriftliche Mitteilung gesandt hatte, in der deutlich gemacht wurde, dass es keine ausreichende BegrĂŒndung zur Festnahme von Paul Franklin Watson sieht.
Zur BegrĂŒndung heisst es, dass das BĂŒro fĂŒr Rechtsangelegenheiten nicht davon ĂŒberzeugt war, dass sich der Antrag zur Festnahme in Ăbereinstimmung mit der Verfassung und Satzung von INTERPOL befindet.
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