Bundestag unterwirft Banken, IWF, EFSF, ESM, EU und Merkel dem Grundgesetz

Am morgigen Donnerstag, dem 17.März 2011, ändert das deutsche Parlament in Punkt 11 seiner Tagesordnung das zwar real, aber nicht auf der Basis von Recht und Gesetz existierende MachtgefĂźge auf dem Planeten Erde. Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP unterwirft das deutsche Parlament seine ausfĂźhrende Kanzlerin Angela Merkel, die Banken, die „Europäische Zentralbank“ (EZB), den 1944 (also noch vor den Vereinten Nationen) gegrĂźndeten „Internationalen Währungsfond“, die 1992 gegrĂźndete sogenannte „Europäische Union“ (EU), die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF (den „Euro-Rettungsfonds“ zur Auszahlung von Gläubiger-Banken und Superreichen die Schuldtitel von Staaten der Euro-Zone besitzen), den fĂźr 2013 geplanten permanten EFSF-Nachfolger ESM („Europäischer Stabilisierungsmechanismus“) der Verfassung der Berliner Republik und der ihr innewohnenden demokratischen Teilung der Gewalten.

Merkel provoziert erneut den Bundestag und will nochmal Milliarden fĂźr die Banken

Der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) beschwert sich bei der untergeordneten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Ăźber einen veritablen Verfassungsbruch. Die fährt nach BrĂźssel zum Gipfel der Staats- und Parteichefs aus der „Europäischen Union“ und beschließt dort abermals den deutschen Staat zugunsten der Banken und des Euro-Systems um weitere Dutzende von Milliarden Euro zu melken. Was gab es gestern nicht nur tolle Schlagzeilen. Heute setzte man fĂźr die Gedankenverbrecher, nein, Gedankenopfer Deutschlands noch eine nicht existierende Kernschmelze in Japan drauf. Was aber ward am Freitag und frĂźhen Samstag eigentlich noch so passiert? Und warum bloß hiess es wieder einmal, ja, nee, was hast Du gesagt, ich muss weg?

Hartz IV – Rote Karte fĂźr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht müsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den Maßstab des Grundgesetzes für die Hartz-Gesetzgebung schließlich verstanden haben?

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NordflĂźgel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

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