Umfrage: Zwei Drittel in Deutschland gegen Euro-Bürgschaften

Die neue Umfrage des ARD-Deutschlandtrends beinhaltet viele unangenehme Überraschungen für die Regierung aus CDU, FDP und CSU, die sich aus Berlin-Mitte längst in den Brüsseler Orbit zurückgezogen hat. Nicht nur fielen die Regierungsparteien insgesamt auf fette 40 Prozent. Auch dem Rammsch-Ausverkauf der Berliner Republik an Finanzindustrie, globalisierte Banken und den kapitalistischen Sowjetunion-Ersatz „Europäische Union“ mochte die große Mehrheit der befragten Deutschen irgendwie nicht huldigen.

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Das mit NRW

Hannelore Kraft hat versucht, entsprechend den Vorgaben der Berliner SPD-Zentrale, eine große Koalition mit der CDU anzuführen. Jetzt wird sie sich einer unterordnen. Weil sie nichts anderes kann. Eine kleine Denkschrift über Republik, Verfassung und Demokratie, 20 Jahre nach dem Ende von West- und Ostdeutschland. Heute, kurz nach Mitternacht, erschien auf der Webseite der „Bild“ (1) ein Interview der Landesverbandsfürstin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft. In dem mit einem grausamen, grausamen Foto geschmückten Foto geschmückten Willensportrait legte diese ausführlich dar, warum sie nicht nur Landesverbandsfürstin, sondern gern Landesfürstin wäre. Ihr Interview nahmen die üblichen Verdächtigen der Informationsdienste, „Spiegel“ (2) und „Focus“ (3), zum Anlaß zu berichten, Kraft habe mit Neuwahlen „gedroht“. Das kommt davon, wenn Lügner über Lügner schreiben.

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Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor

Laut dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Tritt, ist das „Euro-Paket“ ein Blankoscheck in Höhe von 148 Mrd Euro für die Bundesregierung. Der angebliche Zeitdruck liegt nicht vor. Wie Trittin in der heutigen Bundestagsdebatte erklärte, hat das Parlament nach Anfrage wie denn die 148 Milliarden Euro, über die das Parlament der Regierung eine Finanzermächtigung aussprechen soll,  vom Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble ein einseitiges Blatt Papier erhalten.

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Die FDP und die Schutzgüter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

Kommentar zum taz Atikel 14.05.2010 Die Ampel zeigt Rot Ich halte mich bzgl. der Frage,wer inwieweit Verfassungsgegner ist, an das Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieses stuft ausschließlich aktive Bestrebungen als „verfassungsfeindlich“ ein, und zwar solche, die aktiv gegen eines oder mehrere der Schutzgüter von §3 BVerfSchG oder §4 BVerfSchG gerichtet sind.

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