Polizei will in deiner Wohnung filmen
Die Wohnung eines BĂĽrgers ist durch unsere Verfassung grundsätzlich geschĂĽtzt. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, mĂĽssen dafĂĽr zwingende GrĂĽnde vorliegen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Regeln eingehalten werden wie das Recht auf einen hinzugezogenen Anwalt, Zeugen und die Anwesenheit des Wohnungsbesitzers, die Uhrzeit – nicht mitten in den Nachtsstunden) (ausser bei Fluchtgefahr). Werden persönliche Gegenstände konfisziert, mĂĽssen diese StĂĽck fĂĽr StĂĽck protokollarisch erfasst werden. Oft werden von diesen auch Fotos angefertigt.
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