Polizei will in deiner Wohnung filmen
Niedersachsen: Mit Hilfe der Bodycams der Polizisten in Privaträumen Ton- und Videoaufnahmen anfertigen können.
Die Wohnung eines BĂĽrgers ist durch unsere Verfassung grundsätzlich geschĂĽtzt. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, mĂĽssen dafĂĽr zwingende GrĂĽnde vorliegen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Regeln eingehalten werden wie das Recht auf einen hinzugezogenen Anwalt, Zeugen und die Anwesenheit des Wohnungsbesitzers, die Uhrzeit – nicht mitten in den Nachtsstunden (ausser bei Fluchtgefahr). Werden persönliche Gegenstände konfisziert, mĂĽssen diese StĂĽck fĂĽr StĂĽck protokollarisch erfasst werden. Oft werden von diesen auch Fotos angefertigt. Diese und das unterschriebene Protokoll mĂĽssen auch dem Besitzer noch an Ort und Stelle auf dessen Verlangen ausgehändigt werden. Alles, was nicht im Zusammenhang damit steht, ist nicht gestattet.
Der Versuch, diese Vorschriften zu umgehen und Filmaufnahmen – wohlgmerkt das Anfertigen von Videos und nicht Fotos – von einer Wohnung zu erhalten, ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung hin zu einem Polizeistaat.
Unter dem Vorwand, bei einem Einsatz der Polizei, die wegen eines häuslichen Streites zu dem Einsatzort gerufen wird, Ton- und Videoaufnahmen mit Hilfe der Bodycams der Polizisten einzuschalten, wird die verfassungsrechtlich geschĂĽtzte Privatsphäre gestört. Die Polizisten könnten in jeden Raum eindringen und alle Ecken filmen mit der BegrĂĽndung, sich selber oder das „Opfer“ schĂĽtzen zu mĂĽssen, falls sich dort eine „gewalttätige“ Person befindet.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) von Niedersachsen, Dietmar Schilff, forderte Ende November 2018 in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung von der Politik, die Bodycams der Polizisten auch für solche Anlässe nutzen zu dürfen.
Vorwände, in eine bestimmte Wohnung wegen eines „Streites“ gerufen zu werden, sind sehr leicht herzustellen, es genĂĽgt ein Anruf bei der zuständigen Polizeibehörde. Als Ausrede kann immer ein „blinder Alarm“ dienen, anschliessend rechtliche Schritte einzuleiten sind ziemlich aussichtslos, da langwierig. Niemand wĂĽrde letztendlich zur Rechenschaft gezogen werden. Die eingesetzten Beamten könnten selber als ahnungslose AusfĂĽhrende benutzt werden,fĂĽr den Fall, dass von höherer Stelle Ambitionen bestehen, Privaträume auf diese Weise sehr leicht zu erforschen.
WĂĽrde diesem Ansinnen von Schilff stattgegeben, ist kein BĂĽrger vor einem derartigen Ăśberfall zu keiner Tageszeit mehr geschĂĽtzt. Zudem kommt hinzu, dass der BĂĽrger keinen Einfluss darauf hat, wer das Filmmaterial der Bodycams zu sehen bekommt, wo und wie lange dieses gespeichert wird.
Die Polizei beklagt sich, dass ihr Ansehen in der Ă–ffentlichkeit zu wĂĽnschen ĂĽbrig lässt. Wie sollte es sich verbessern, wenn ihre Kamera-Augen in jeden Winkel deiner Wohnung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss spähen könnten – deine BĂĽcher, deine Musiksammlung, deine Utensilien, eventuelle Besucher eingeschlossen… und Dritte deine Lebensumstände auswerten.
Noch leben wir in einem Rechtsstaat, der genau das verhindert.
Quelle: „Polizei pfeift aus dem letzten Loch“, NWZ Online, 26.11.2018
