VerfassungsĂ€nderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die HintertĂŒr

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte VerfassungsĂ€nderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafĂŒr mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunĂ€chst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber ĂŒber eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionĂ€ren „Alternative fĂŒr Deutschland“ hinaus, dient diese VerfassungsĂ€nderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropĂ€isch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlĂ€ssßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Die Vorher-Nachher Analyse

Das einzige effektive und zielfĂŒhrende Mittel Parteien, FunktionĂ€re und deren tatsĂ€chliche Politik zu identifizieren ist relativ einfach anzuwenden. Ein simpler Vergleich zwischen dem Status von „Vorher“ und „Nachher“ zeigt deren Relevanz oder Irrelevanz, ProduktivitĂ€t oder KontraproduktivitĂ€t. Oder schlicht das Ausmaß deren Betruges. Die wichtigsten Parameter bei der Analyse. Es zĂ€hlen Ergebnisse, nicht Gerede: