EU-VertragsĂ€nderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefĂ€hrdet Demokratie und MenschenwĂŒrde
BĂŒrgerrechtlerin kĂŒndigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die BĂŒrgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekĂŒndigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union (AEUV). Denn dieser enthĂ€lt eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschrĂ€nkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-ErmĂ€chtigung fĂŒr Mechanismen im Namen der StabilitĂ€t des Euro-WĂ€hrungsgebietes. Und alle Finanzhilfen im Rahmen solcher Mechanismen wĂ€ren mit Auflagen verbunden mit einer Strenge, wie sie der Praxis des Internationalen WĂ€hrungsfonds (IWF) entspricht. Sie hat darĂŒber mit Schreiben vom 24.03.2011 den BundesprĂ€sideten und sowie zu gleichen Teilen ausgewĂ€hlte etablierte konventionelle und etablierte alternative Medien sowie NGOs zur StĂ€rkung der Demokratie informiert.
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