Stuttgart 21: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit negiert
Amtsgericht Stuttgart widerspricht Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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Immer noch ist unklar, wer welche Verantwortung fĂĽr den brutalen Gewalteinsatz der Polizei am 30.September gegen Stuttgarter BĂĽrger im SchloĂźgarten trägt und wer fĂĽr welchen Schaden aufkommen muss. Im Zentrum der Fragen stehen Baden-WĂĽrttembergs CDU-Innenminister Heribert Rech, Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, Einsatzleiter Winfried Ellinger, sowie das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stuttgart. Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter SchloĂźgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen BĂĽrger, die sich zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms „Stuttgart 21“ dort versammelt hatten. (ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange)
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