GlaubwĂŒrdigkeit und Vertrauen in Politik und Bahn in Frage gestellt

Beim vierten GesprĂ€ch zu Stuttgart 21 ging es heute um das Alternativprojekt Kopfbahnhof 21 (K21). Nachdem die Bahn bei der letzten Schlichtungsrunde mit einem Film aus Stuttgart Bad-Cannstatt beweisen wollte, dass Zughaltezeiten unter einer Minute realisierbar seien, wurde anhand eines Films vom Stuttgarter Hbf gezeigt, dass in der Hauptverkehrszeit fĂŒr Ein- und Ausssteigen schon bei einem Regionalzug 5 Minuten nötig sind (10:43 Uhr). Palmer (Verkehrsexperte der GrĂŒnen) bezeichnete diese Taktik der Bahn als das „Werfen von Nebelkerzen“ (10:48 Uhr), was Geißler ausdrĂŒcklich so stehen ließ und Palmer recht gab. Geißler bat in diesem Kontext die Bahn zukĂŒnftig um vollstĂ€ndige Informationen, weil es auch um „GlaubwĂŒrdigkeit und Vertrauen“ ginge (10:52 Uhr).

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Goldene Montblanc-Edelspitzen gerade gut genug fĂŒr Bundestag

Bundestagsabgeordnete bereicherten sich an Volkseigentum (Foto: Feder mit dem Imprint 4810 Montblanc – Ralf Pfeifer, Wikipedia) Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein sehr merkwĂŒrdiges, noch nicht rechtskrĂ€ftiges Urteil gefĂ€llt, das anmutet, als wollten die Richter es sich mit keiner Seite verderben.

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Putsch der Atomlobby

Was sich heute im deutschen Parlament abspielte, war nicht nur ein neuer Atommeilenstein der Regierung. Ein kleiner Hauch von Weimar zog durch den Reichstag. Mit ihrer absoluten Mehrheit im Bundestag beschlossen heute die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP den Ausstieg aus dem Atomausstieg und eine massive VerlĂ€ngerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken, die teilweise aus den 60er Jahren stammen. Sie brachen dafĂŒr nicht nur die GeschĂ€ftsordnung des deutschen Bundestages, sondern auch die Verfassung, indem sie am Dienstag im Umweltausschuss Anhörungsbegehren der Oppositionsfraktionen BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, SPD und Linke zu wesentlichen Fragen der Gesetzgebung ablehnten, GeschĂ€ftsordnungsantrĂ€ge ablehnten und SachantrĂ€ge der Oppositionsfraktionen ablehnten – gegen geltendes Recht, gegen das Grundgesetz.