Goldene Montblanc-Edelspitzen gerade gut genug für Bundestag

Bundestagsabgeordnete bereicherten sich an Volkseigentum (Foto: Feder mit dem Imprint 4810 Montblanc – Ralf Pfeifer, Wikipedia)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein sehr merkwürdiges, noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt, das anmutet, als wollten die Richter es sich mit keiner Seite verderben.

Es ging schlicht um nichts Geringeres als Steuergeldverschwendung und Missbrauch von Geldern, die per Klage eines Journalisten für die Öffentlichkeit bekanntgegeben werden sollten.

115 Abgeordnete hatten Schreibgeräte der Firma Montblanc im Gesamtwert von 68.888 Euro auf Staatskosten bestellt und erhalten. Der Journalist hatte diese Auskunft von der Verwaltung des Parlaments im Jahr 2009 erhalten, allerdings rückte diese die Namen der Liebhaber exquisiter Ausstattung nicht heraus.

Vor dem Gericht forderte er, von der Bundestagsverwaltung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu erfahren, um welche Bundestagsabgeordneten es sich hier handelte.

Ja, sagte das Gericht, dieses Recht steht dem Kläger durchaus zu, aber schränkte das Urteil gleich wieder ein und fügte hinzu, nur dann, wenn die Verwaltung alle 617 Abgeordneten des 16. Bundestages angeschrieben und sie nach ihrer Zustimmung gefragt hat.

Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter war der Meinung, dass die Daten zu persönlichen Informationen der Abgeordneten geschützt werden müssen:

„Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und dem Schutz personenbezogener Daten entscheiden wir immer für den Schutz der Daten.“

Rechtsanwalt Christoph Partsch kündete nach diesem Urteilsspruch den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht an.

Digitalkameras und iPads wurden auch als Bürobedarf abgerechnet, so heute in einem Artikel der Welt.

Nach weiteren Recherchen des Journalisten standen im Intranet des Bundestages Anzeigen mit neuwertigen Montblanc-Füllfederhalter, mit dem Erlös des Geldes stopfen sich die Verkäufer selbstverständlich die eigenen Taschen voll oder glaubt noch jemand an den Weihnachtsmann, dass diese die Euros an die Kasse der Parlamentsverwaltung des Bundestages zurückgezahlt haben?

Eine derartige Handlungsweise ist Diebstahl am Volksvermögen. Eine Offenlegung ist das Allermindeste, was hier zu erwarten ist und Verfahren wegen Veruntreuung von Staatseigentum.

Das es einen Gang zur weiteren Klärung zum Bundesverwaltungsgericht bedarf, zeigt den Zustand der Demokratie und den Schutz von Delegierten und ihrer Selbstbedienungsmentalität.

Der einzelne Bürger kann nun folgendes tun: auf Abgeordnetenwatch diesbezügliche Anfragen an die einzelnen Parlamentarier stellen, was sie im Laufe des Jahres von ihrem Budget ganz konkret bestellt haben.

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article10878262/Bundestag-muss-Geheimnis-der-Luxus-Fueller-lueften.html

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