Am 07.06.2010 hat der Internationale WĂ€hrungsfonds in einem Concluding Statement nach einer Artikel IV – Konsultation gegenĂŒber der Eurozone in Tz. 16 seiner Stellungnahme gefordert, die geplante neue EU-Finanzaufsichtsbehörde âEuropean Systemic Risk Boardâ mit der Befugnis auszustatten, fĂŒr die Mitgliedsstaaten der Eurozone eigenstĂ€ndig den Notstand ausrufen zu können. Statt die Aufsicht ĂŒber die selbst ernannten âsystemrelevantenâ Banken wirksam und durchgreifend zu stĂ€rken, soll hier die neue EU-Bankenaufsichtsbehörde dazu miĂbraucht werden, die Völker Europas zu beaufsichtigen, ob diese die IWF-Kreditauflagen im Rahmen eines europĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus ohne zu murren erdulden.