Schlechte Rezepte fĂĽr den Golf von Aden

Kurz bevor im Bundestag Ende 2010 die Abstimmung über eine Verlängerung der deutschen Beteiligung am EU-Marineeinsatz ATALANTA am Horn von Afrika anstand, richtete sich ein ungewöhnlich breites Bündnis von entwicklungspolitischen Gruppen und Menschenrechtsorganisationen mit einem Positionspapier an die Abgeordneten. Die „Verteidigung der maritimen Handelsinteressen“ durch ATALANTA geschehe in einer „Art und Weise, die aufgrund der bisherigen Erfahrungen berechtigten Anlass zu der Vermutung gibt, dass [sie] die Gesamtlage noch verschlechtert“.

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„Ăśbergangszeit“-Atalanta-Kriegsschiff findet deutschen Tanker „CPO China“ ohne Piraten

„Der Einsatz gegen die Piraterie wird nicht auf der Hohen See gewonnen, sondern nur an Land“ Guido Westerwelle (FDP), 24.November 2010 – „Minister Westerwelle hat einiges zu den Aktivitäten an Land gesagt. Ich denke, das ist wichtig. Denn wenn wir die Ursachen an Land nicht bekämpfen, werden die Soldaten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf See arbeiten mĂĽssen. Das wollen wir nicht. Atalanta ist aber fĂĽr diese Ăśbergangszeit unverzichtbar….Da die Piraten – Sie haben es gehört – ihre Einsatzgebiete ausgeweitet haben, muss dem auch Atalanta folgen.“ Thomas Kossendey (CDU), 24.November 2010 Im Hamburger Abendblatt und im Vermischten Panorama-Abteil des Focus konnte man am 4.Januar 2010 eine neue Auflage einer Piratenstory lesen, bei deren Beschreibung des Tatherganges irgendwie etwas schief gelaufen sein muss. Den Redakteuren schien das nicht weiter aufgefallen zu sein. Das scheint niemanden zu stören, das Wichtigste ist, dass es in dieser „Ăśbergangszeit“ (Kossendey) möglichst viele PiratenĂĽberfälle zu vermelden gibt, denn das garantiert, umso schneller mit der neuen Berufsarmee die deutschen Krieger auf das afrikanische Festland ĂĽberzusetzen. Es ist eine verheerende Entwicklung, die die Berliner Strategen im Schilde fĂĽhren. Niemand hätte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gedacht, dass siebzig Jahre nach dem Unternehmen Sonnenblume 1941 deutsche Verbände von der Regierung…

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Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung äuĂźerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen Militär unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und Landstreitkräften in Somalia sowie in “angrenzenden Räumen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂĽhrung“. Dies setzte alte Pläne der „groĂźen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)