Erfurt/Jena: Klage gegen die UniversitÀt Jena eingereicht
Seit Jahren wird mittels studentischer HilfskrĂ€fte der Tarifvertrag der LĂ€nder (TV-L) massiv unterlaufen. Im §1 c des TV-L werden studentische HilfskrĂ€fte aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen. Ein Ausschluss, welcher sich auf wissenschaftliche TĂ€tigkeiten beschrĂ€nkt, aber in der Praxis dazu fĂŒhrt, dass fast jede*r an den Hochschulen arbeitende Studierende als studentische Hilfskraft angestellt wird und einen verminderten Stundenlohn bekommt.
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