NatĂĽrlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „GrĂĽnen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „GrĂĽnen“ in ThĂĽringen.

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Steinmeier, Geheimdienste und „I.S.“ drohen gleichzeitig mit Attentats-Szenarien

Heute Morgen, am 2. Weihnachtstag, forderte zuerst AuĂźeminister Frank-Walter Steinmeier – exakt nach der von uns bereits im August prognostizierten Zielrichtung von Operation Asyl – „mehr Reisekontrollen“ an einer imaginären „europäischen Grenze“. Steinmeiers Forderung „Frontex zu einer Europäischen Grenzschutzbehörde auszubauen“ erfolgte „vor dem Hintergrund“ des u.a. von Frontex aufgebauten Attentats-Szenarios in Deutschland um „falsche echte“ Presse und Pässe aus Irak und Syrien.

Die wirkliche Bedeutung des Waffenstillstands zu Weihnachten 1914

Ein Bataillonskommandeur wurde zitiert mit der Äußerung anlässlich der Begegnung: „Ich denke, dass das ein Krieg zwischen Brüdern ist, den keiner will. Die oberen Ränge sollten dafür sorgen, dass so etwas nicht geschieht. Und wir? Wir sind Soldaten, wir machen, was uns befohlen wird.“

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