Syrien-Krieg: Ist Russland ein Lakai der N.A.T.O.? Will es noch ein Blutbad in Asien?

Die neuesten Äußerungen von Sergej Lawrows Stellvertreter, Mikhail Bogdanov, sind ein weiteres, unleugbares Anzeichen dafür, dass die derzeitige Regierung in Moskau, wenn nicht sogar Russlands Präsident Wladimir Putin, bei der laufenden Invasion und Zerschlagung Syriens durch Proxy-Armeen einfallender Militärmächte – namentlich der Türkei, Frankreich, U.S.A., Großbritannien, sowie diverser asiatischer Kirchenstaaten und Monarchien – aktiv oder passiv kollaboriert.

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Halsstarriges Washington

Sergei Magnitsky war ein russischer Anwalt, der eine britische Investmentfirma repräsentierte, welche der Steuerhinterziehung und des Betrugs in Russland angeklagt worden war. Anscheinend gab die Firma aus dem Vereinigten Königreich Informationen an Medien weiter, in denen Fehlverhalten der Regierung und Beteiligung an Korruption im Bereich der staatlichen russischen Firmen angeprangert wurde.

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Ein Haufen Totenköpfe

Dieser erste Index dieser Art, welcher beruht auf Daten, die das National Consortium for the Study of Terrorism and Responses to Terrorism (Nationale Arbeitsgemeinschaft für die Untersuchung des Terrorismus und Reaktionen auf Terrorismus) oder START, das seinen Sitz in der University of Maryland hat, und veröffentlicht wird von dem Institute for Economics and Peace, zeigt auf, dass terroristische Vorfälle rund um den Globus Jahr für Jahr ziemlich stark angestiegen sind seit 9/11 und dem Beginn des „Kriegs gegen den Terror.“

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„Die Linke“ stimmt Vorbereitung zum offenen Angriffskrieg gegen Syrien über Einwilligung in Eilverfahren zu

Am 11. bis 13. Dezember tagen die „Freunde Syriens“ unter herzlicher Anteilnahme der (ent)scheidenden U.S.-Außenministerin Hillary Clinton in Marokko. Am 12. und 14. Dezember berät und beschließt der Bundestag die Entsendung von deutschen Raketeneinheiten (mit „Patriot“-Systemen aus U.S.-Produktion) in die Türkei an die Grenzen von Syrien und Iran.

Das Parlament von Deutschland tut dies in einem von der Verfassung nicht vorgesehenen, aber nichtsdestotrotz über die „Geschäftsordnung“ konstruierten (aber auch dort mit keinem Wort erwähnten) „Eilverfahren“, dem jede Fraktion zuvor zugestimmt haben muss.

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