EU will „internationale Standards“ fĂŒr AKW-Betrieb durch G20, fordert IAEO-Sondersitzung

Die Erdbeben und Tsunami in Japan unmittelbar folgende AtomaffĂ€re in Fukushima soll nun einer internationalen Agenda dienen. Die Regierungen von Deutschland und Frankreich erhöhen in Abstimmung den Druck auf die Internationale Atomenergiebehörde IAEA (IAEO) und ihren seit Ende 2009 amtierenden japanischen PrĂ€sidenten Yukiya Amano. Des Weiteren ist nun plötzlich von einem  „internationalen Standard“ fĂŒr den Betrieb von Atomkraftwerken die Rede, welcher durch die (bereits als finanzpolitisch gescheitert geltende) G20-Organisation bestimmt werden soll. Den G20-Vorsitz hat zur Zeit Frankreichs PrĂ€sident Nicolas Sarkozy.

Ein psychologischer Krieg gegen Japan und die Welt

Die AtomaffĂ€re in Fukushima eskaliert sich selbst, in Ermangelung von Fakten. Eine Analyse. Heute morgen reicht es Robert HetkĂ€mper. Um 7 Uhr unserer und 15 Uhr japanischer Zeit fragt, live aus Tokio zugeschaltet, der Asien-Korrespondent des ARD im Morgenmagazin der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Deutschlands, was da in Fukushima eigentlich vor sich geht. Wie könne es sein, dass in einem schon vor dem Erdbeben stillgelegten ReaktorgebĂ€ude 4 des AKW Fukushima I nun auch noch ein Feuer ausbreche? Und warum werde dies von US-Soldaten gelöscht und nicht von den Angestellten des Kraftwerksbetreibers Tokyo Electric Power Company (Tepco), von dem man sowieso schon seit 20 Jahre wisse, dass die nicht ganz koscher seien? Warum seien nur noch 50 Mitarbeiter des Atomkonzerns auf dem gesamten riesigen KraftwerksgelĂ€nde? Und wie könne es sein, dass praktisch jeden Tag die Welt mit einer neuen Explosion in einem Atomkraftwerk aufwache? Das Ganze wirke, so ZDF-Asien-Korrespondent HetkĂ€mper, „wie ein Comic“ mit den populĂ€ren Endzeit-Szenarien eines menschenleeren, atomar verseuchten Tokios. Robert HetkĂ€mper, weiss Gott kein Quertreiber, sondern sehr konservativen Charakters, ĂŒbertrifft mit dieser einfachen Nachdenklichkeit das Niveau fast jeden Journalisten, der ĂŒber die seit Tagen andauernde AtomaffĂ€re aus Fukushima berichtet.

AtomaffÀre Fukushima: Versuchte Kernschmelze der Logik

Update 10.45 Uhr: Chinas Volkskongreß beschließt den vor einer Woche von der Staats- und ParteifĂŒhrung vorgelegten FĂŒnf-Jahres-Plan. Dieser sieht bis 2015 eine Steigerung der bisherigen KapazitĂ€ten durch Atomenergie um rund 400 Prozent und den Neubau einer Reihe von Atomkraftwerken vor. Japan: Nach Auskunft des Betreibers des Atomkraftwerks Fukushima I, der Tokio Electric Power Company (Tepco),“ist davon auszugehen“ („believed to be“), dass auch die zweite Explosion in einem GebĂ€ude auf dem KraftwerksgelĂ€nde eine Wasserstoff-Explosion gewesen ist. Der Grad von RadioaktivitĂ€t auf der Anlage ist nach Angaben des Atomkonzerns stabil (1). Diese Angaben von Tepco werden durch die Internationale Atomenergiebehörde IAEA und die japanische Atomenergiebehörde NISA bestĂ€tigt. Demzufolge ist der Betriebsraum von Reaktor 3 weiter einsatzbereit. (5) Derweil gibt es einige MerkwĂŒrdigkeiten rund um dieses Ereignis, dass weltweit einige Menschen ĂŒber die Situation so in Sorge versetzt hat, dass sie die ihnen innewohnende Logik offensichtlich außer Kraft gesetzt haben.

Fukushima: Diesel-Generatoren des KĂŒhlsystems eine Stunde nach Erdbeben abgeschaltet

Das Atomkraftwerk Fukushima II (Fukushima Daini), rund 11 Kilometer entfernt vom Atomkaftwerk Fukushima I (oder Fukushima Dai-ichi), wird von der Tokyo Electric Power Company (Tepco) betrieben, nach E.ON, Electricite de France und RWE der viertgrĂ¶ĂŸte Energiekonzern der Welt. Operatives jĂ€hrliches Einkommen: umgerechnet 5.000.000.000 Euro.

Kennen Sie eigentlich die ENMOD-Konvention gegen Wetterwaffen aus dem Jahre 1976?

Nein? Warum nicht? Nun, Ihnen kann jedenfalls geholfen werden. Die ENMOD-Konvention (“Convention on the Prohibition of Military or Any Other Hostile Use of Environmental Modification Techniques”, „Konvention ĂŒber das Verbot von militĂ€rischem oder jedem anderen feindlichen Gebrauch von umweltverĂ€ndernden Techniken“) ist ein bindender völkerrechtlicher Vertrag, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) als Resolution 31/72 am 10. Dezember 1976 verabschiedet wurde. Vom 18. Mai 1977 bis zum 5. Oktober 1978 unterzeichneten 47 Staaten die Konvention, die dann am 5. Oktober 1978 fĂŒr die Unterzeichnerstaaten in Kraft trat.