„Frankfurter Rundschau“ deckt neuen Bahn-Skandal auf, Spionagechef Bähr abgetaucht

Die „Frankfurter Rundschau“ (1) hat heute einen weiteren Skandal im staatlichen Bahnkonzern aufgedeckt. Wie die Zeitung nach vorliegenden Dokumenten meldet, fälschte der Konzern einen angeblichen Fotobeweis welcher belegen sollte, dass die KĂĽndigung einer Angestellten rechtzeitig in deren Briefkasten eingeworfen wurde, nämlich am 28.9.2007 um 15.29 Uhr. Peinlich – nach Vergrösserung des Fotos stellte sich laut einem der FR vorliegenden Gutachten des Fotografie-Professors Heiner Schmitz heraus: die Uhr des Bahnzustellers zeigte eine ganz andere Zeit.

Baum (FDP) zu BND-Affäre: Bundesregierung log über weltweite Internetspionage

Der letzte liberale Bundesinnenminister der Republik seit ĂĽber 26 Jahren, Gerhart Baum, hat die derzeit noch amtierende Bunderegierung aus SPD, CDU und CSU angesichts der nun bekannt gewordenen weltweiten Internetspionage des deutschen Auslandsgeheimdientes BND in ĂĽber 2500 Fällen „in den vergangenen Jahren“ der LĂĽge gegenĂĽber dem Bundesverfassungsgericht beschuldigt. Die Bundesregierung hatte während dem 2 Jahre dauernden Kampf fĂĽr ihr BKA-Gesetz wiederholt in der Ă–ffentlichkeit behauptet, die „Online-Durchsuchung“ genannte Internetspionage so aufwendig sei, dass nur von einer Handvoll Fälle pro Jahr auszugehen sei. Diese offensichtliche LĂĽge hatte die Merkel-Steinmeier-Administration auch vor dem Bundesverfassungsgericht wiederholt.

FDP und Linke zu BND-Irak-Affäre: Bundesregierung begeht „Verfassungsbruch“ durch „skandalöse Missachtung“ der Justiz

Dass die Berliner Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU eine Gefahr im Verzug für die Allgemeinheit und die Republik darstellt, kann nach dem gestrigen Skandal im BND-Untersuchungsausschuss nicht mehr geleugnet werden. Die Clique um Kanzlerin Merkel (CDU) und Aussenminister Steinmeier (SPD) ignoriert bereits seit Jahren kontinuierlich das Bundesverfassungsgericht. Gestern kam auch noch der Bundesgerichtshof (BGH) dazu. Der Hintergrund: die Bundesregierung weigert sich entgegen eines zwingenden Urteils des BGH, Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) über die Beteiligung deutscher Agenten an der Invasion des Irak 2003 dem zuständigen und übergeordneten legislativem Gremium, dem BND-Untersuchungsausschuss, zur Verfügung stellen.