Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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Hersh-Bericht: Die Verlierer des Syrien-Krieges versuchen sich zu Siegern umzulügen

In einem neuen Artikel im „London Review of Books“ zum Krieg in Syrien beruft sich der (auch von Radio Utopie) hochangesehene Enthüllungs-Journalist Seymour Hersh u.a. auf einen hochrangigen „Berater“ vom Generalstab des U.S. Militärs. Laut dessen Angaben begann der U.S. Generalstab im Herbst 2013 – hinter dem Rücken von Präsident Barack Obama und der mit „Alliierten“ in Großbritannien, Katar und Saudi-Arabien zugunsten von terroristischen Gruppen „konspirierenden“ C.I.A. – über die Bundeswehr, die israelischen Verteidigungskräfte und das russische Militär Informationen an die Assad-Regierung weiterzugeben, um diese gegen jihadistische / terroristische Gruppen zu unterstützen.

Ohne jetzt auf alle Einzelheiten im Artikel eingehen zu wollen: ich halte diese Geschichte für eine Finte. Gegenteilig nehme ich an, dass diese Geschichte Seymour Hersh von genau den Kräften angedreht wurde, die alles auf einen Sieg in der Invasion Syriens gesetzt, dafür ohne Skrupel alle verfügbaren Mittel eingesetzt und nun verloren haben.