CDU/CSU fordert Vorratsdatenspeicherung für die potentiellen Otto-Normal-Bomber von Deutschland

Der Innenexperte der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Hans-Peter Uhl, nimmt die Norwegen-Attentate von Oslo und Utoya zum Anlass, wieder einmal die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für die gesamte Bevölkerung von Deutschland zu fordern. Wissen Sie, meine Damen und Herren am Gerichtshof der Öffentlichen Meinung, es gibt halt so Dinge, die gehören zusammen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und schäbige Politik zum Beispiel. Heute liefert deren innenpolitischer Sprecher, Hans-Peter Uhl, mal wieder ein exemplarisches Beispiel. Nach dem Massenmord an mindestens 85 Jugendlichen auf der norwegischen Insel Utoya, für deren Rettung die „Anti-Terror“-Polizei anderthalb Stunden lang angeblich weder ein Boot fand noch einen Helikopter wollte, tritt Uhl jetzt vor Sie, werte Geschworene, und empfindet dies als ein Argument nicht etwa den Internetverkehr und die Telefongespräche von hochrangigen Polizeikommandeuren, Spionen und Verantwortlichen nach solchen Attentaten von Staatsanwälten unter die Lupe nehmen zu lassen, nein, nein: der Herr Uhl, CDU und CSU möchten nun Ihren Internetverkehr und Ihre Telefongespräche überwachen. Und zwar präventiv.

Militärisch-industrieller Journalismus

Das Handy eines vermissten Teenagers hacken? Löschen von Anrufen, Behinderung der verzweifelten Suche nach ihr? Abhören der Telefone von Terrorismusopfern, von toten Soldaten? Welche Art von Redaktionskultur könnte wohl die intimen Momente unerträglicher Unruhe und Sorge schätzen, die auf diese Weise erhascht werden? Welche Art von Organisation würde das als „Neuigkeiten“ bezeichnen?

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Nairobi: Polizeigewalt gegen Studenten

In der kenianischen Hauptstadt Nairobi kam es am 7. Juli 2011 an der Kreuzung Moi und Harambee Avenue zu Auseinandersetzungen zwischen schwerbewaffneten Polizeieinheiten und eintausend Demonstranten.

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„Das durften nicht einmal die Kaiser des Mittelalters bei den Fuggern“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler zu seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die erste Fianzhilfe für die Griechenland-Gläubiger im Mai 2010. Heute tagt dazu der zweite Senat in Karlsruhe. Am 7. Mai 2010 beschloss der Bundestag, mit Zustimmung aller Parteien in irregulärer beschleunigter Gesetzgebung, eine Hilfe in Höhe von 22.4 Milliarden Euro für die Finanzgläubiger des Staates Griechenland. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes, unter dem auf Vorschlag der SPD 2008 ins Bundesverfassungsgericht entsandten Andreas Voßkuhle (mittlerweile Präsident des Bundesverfassungsgerichts), lehnte einen u.a. vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gestellten Eilantrag gegen die Milliardengarantien aus Steuergeldern für Banken und andere Finanzorganisationen ab. Der zweite Senat ließ sich ein Jahr Zeit, um nun heute einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anzusetzen, der um 10 Uhr begonnen hat. Er fasste zudem mehrere Klagen (2 BvR 987/10, 2 BvR 1099/10, 2 BvR 1485/10) zusammen. Heute erschien dazu ein Interview mit Peter Gauweiler im Bayrischen Rundfunk. „Erschien“ ist vielleicht übertrieben. Man konnte es finden, wenn man suchen wollte und auch tat, was man wollte. Schriftliche Auszüge erschienen beim BR überhaupt nicht und in der Informationsindustrie nur spärlich.