Thüringer Verfassungsgerichtshof: Überprüfung auf Spitzeltätigkeit ist verfassungsgemäss
Die gesetzlich geregelte Überprüfung von demokratisch legitimierten Volksvertretern auf Spitzeltätigkeit in der DDR gegen ihre Mitbürger ist verfassungsgemäss. Das gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof in einer Presse-Information vom 1.Juli 2009 bekannt.
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