Ausgesandte Photonen fallen nicht immer unter das Waffengesetz – BKA wollte “gefährliche Photonenschusskanonen” verbieten
Schüsse aus Photonenkanonen im sichtbaren Lichtspektrum sind nicht verboten und die dazugehörige Abschussvorrichtung – eine Lampe – auch nicht im Sinne des Waffengesetzes WaffG . Diese Feststellung traf das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24.06.2009 – 6 C 21.08.
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