Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?

Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“

Initiativen appellieren an CDU und SPD: Atomsicherheit und Atomausstieg im Koalitionsvertrag verankern

Belgien hat bereits 2016 die Laufzeit von Tihange 1, die eigentlich nach 40 Jahren 2015 enden sollte, auf 50 Jahre bis 2025 erhöht; derzeit favorisieren Betreiber und die belgische Mehrheitspartei NVA eine weitere Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre bis 2035. Die Laufzeiten der anderen Blöcke sollen auch verlängert werden, allen Bedenken von Sicherheitsexperten zum Trotz.

Categorized as: Kapital, Ressourcen