Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort.

Hintergrund: Attentate in Paris vor Syrien-Konferenz und G20-Gipfel

Dieser Artikel nun dreht sich nicht um den Hergang der gestrigen Attentate in Paris, auch nicht über die der Öffentlichkeit präsentierte Schnitzeljagd nach weiteren Attentätern im Zuge neuer Vorfälle. Vielmehr werden ein paar Sachverhalte und subjektive Einschätzungen aufgezählt, die der aktive Teilnehmer der Öffentlichen Meinung in der Republik im eigenen Interesse nicht aus dem Blick verlieren sollte.

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.